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Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Sie erhöht den Stellenwert des Tierschutzes in unserer Gesellschaft und bewirkt, dass eine faire Abwägung des Tierschutzes auch gegenüber Grundrechten möglich wird. Seit der Neuorientierung in der Agrarpolitik haben wir konsequent den Tierschutz gestärkt. Mit dem Staatsziel Tierschutz und der Abschaffung der Käfighaltung von Legehennen nimmt die Bundesrepublik innerhalb der EU eine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz ein. Mit den heute im Bundesrat beschlossenen Änderungen im Arzneimittelgesetz sind wir einen weiteren Schritt in Richtung tiergerechte Landwirtschaft gegangen. Durch diese Änderungen wird der Medikamentenmissbrauch in der Tierhaltung eingedämmt. Die Abgabe von Antibiotika wird auf das Notwendige beschränkt. Sie dürfen künftig nur noch für eine Behandlungsdauer von höchstens sieben Tagen abgegeben werden. Die Herstellung von apothekenpflichtigen Medikamenten durch den Tierarzt ist in Zukunft nicht mehr möglich.
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