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In Folge der jüngsten Gesetzesnovelle müssen deutsche Energieversorger Solaranlagenbetrei-bern Solarstrom mit einer Gesamtkapazität von einem Gigawatt (=1.000 Megawatt) abnehmen und zu seinen Produktionskosten vergüten. Bislang war diese Verpflichtung auf 350 Megawatt beschränkt. Damit verfügt Deutschland jetzt über das weltweit ambitionierteste Ausbauziel zur Nutzung von Solarenergie. Gleichzeitig erhalten deutsche Solarfabrikanten die nötige Hilfe und Investitionssicherheit zum Ausbau und zur Modernisierung ihrer Produktionskapazitäten. Bislang sind in Deutschland rund 200 Megawatt Solarstromleistung am Netz. Die Anhebung des gesetzlichen Förderrahmens eröffnet nach Ansicht der Branche der Deut-schen Wirtschaft die Chance für eine internationale Marktführerschaft bei einer der wichtigsten Zukunftstechnologien. Noch führt Japan die solare Weltrangliste an. Die Solarwirtschaft zählt zu den wenigen Branchen und Technologiefeldern mit beachtlichen Expansionschancen. Nach einer aktuellen Befragung der Fachzeitschrift "Solarthemen" rechnet die Mehrheit der führenden Solarmanager mit einem zweistelligen jährlichen Marktwachstum der Fotovoltaikindustrie innerhalb der nächsten fünf Jahre. Diese positive Einschätzung wird inzwischen auch von führenden Finanzinstituten geteilt. Ermöglicht wird der Solarboom durch die Förderprogramme der Bundesregierung, vor allem durch das im Jahr 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG garantiert jedem Besitzer einer Fotovoltaik-Anlage eine Mindestvergütung von 48,11 Cent für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde. UVS und KfW informieren kostenlos im Internet unter www.solaranlagen-abc.de über Technik und alle wichtigen Fördermöglichkeiten. Rückfragen: UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig, Tel. 030-44 009 123 oder 0177 - 384 59 63
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