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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Energie    Datum: 05.06.2002
Schub für die Energiewende: Steuerbefreiung von Biokraftstoffen
Zu den energiepolitischen Beschlüssen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages erklären die finanzpolitische Sprecherin Christine Scheel, die energiepolitische Sprecherin Michaele Hustedt und der forschungspolitische Sprecher Hans-Josef Fell :

Die heutigen Beschlüsse der Ausschüsse für Finanzen, Umwelt und Wirtschaft sind ein weiterer Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter.

Der federführende Finanzausschuss hat mit der Stimmen der rot-grünen Koalition beschlossen, alle Biokraftstoffe zukünftig von der Mineralölsteuer zu befreien. Am Freitag wird die Mineralölsteuernovelle vom Bundestag verabschiedet.

Mit der neuen Regelung wird die bisherige Steuerbefreiung von Pflanzenölen (z.B. Biodiesel) auf alle biologischen Treibstoffe ausgedehnt. Dies betrifft u.a. Biogas sowie synthetisches Benzin und Diesel aus fester Biomasse, Bioethanol, Biomethanol und Wasserstoff aus Biomasse.

Die vielfältigen Vorteile der Biokraftstoffe spiegeln sich in einem breiten Rückhalt für das Gesetz wider. Unterstützung gibt es von Naturschutzorganisationen, der Wissenschaft, der Automobilindustrie und vom Bauernverband. Auf Ablehnung stößt das Gesetz lediglich beim Mineralölwirtschaftsverband, der die Interessen der Öl- und Gaswirtschaft vertritt.

Die Vorteile der Biokraftstoffe liegen darin, dass:
  • der Ausstoß von Klimagasen deutlich gesenkt werden kann,
  • die Abhängigkeit vom Erdöl als Kraftstoff verringert wird,
  • die Potenziale für Biokraftstoffe auch im biologischen Anbau sehr hoch sind,
  • der Naturschutz profitiert, indem z.B. die durch Landschaftspflegemaßnahmen anfallende Biomasse einer ökonomischen Verwertung zugeführt werden kann,
  • die Landwirte neue Einkommensmöglichkeiten erschließen können,
  • aufgrund der Steuerbefreiung neue Technologien entwickelt werden, die zukünftig auch exportiert werden können.
Der federführende Finanzausschuss hat zudem weitere energiepolitische Weichenstellungen beschlossen: Es wurde eine zeitlich befristete Anschlussförderung für Investitionen für Gaskraftwerke (GuD) geschaffen. Hocheffiziente GuD-Anlagen werden von der Brennstoffsteuer befreit. Damit ist der Weg frei für den Bau mehrerer hocheffizienter Gaskraftwerke u.a. in Hürth in Nordrhein-Westfalen.

Im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) wird der Deckel für Photovoltaik von 350 Megawatt auf 1000 Megawatt angehoben. Dadurch geben wir dieser jungen Branche eine Chance zur Industrialisierung. Der Weg für weitere Investitionen in die industrielle Produktion ist nun frei.




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