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Die heutigen Beschlüsse der Ausschüsse für Finanzen, Umwelt und Wirtschaft sind ein weiterer Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter. Der federführende Finanzausschuss hat mit der Stimmen der rot-grünen Koalition beschlossen, alle Biokraftstoffe zukünftig von der Mineralölsteuer zu befreien. Am Freitag wird die Mineralölsteuernovelle vom Bundestag verabschiedet. Mit der neuen Regelung wird die bisherige Steuerbefreiung von Pflanzenölen (z.B. Biodiesel) auf alle biologischen Treibstoffe ausgedehnt. Dies betrifft u.a. Biogas sowie synthetisches Benzin und Diesel aus fester Biomasse, Bioethanol, Biomethanol und Wasserstoff aus Biomasse. Die vielfältigen Vorteile der Biokraftstoffe spiegeln sich in einem breiten Rückhalt für das Gesetz wider. Unterstützung gibt es von Naturschutzorganisationen, der Wissenschaft, der Automobilindustrie und vom Bauernverband. Auf Ablehnung stößt das Gesetz lediglich beim Mineralölwirtschaftsverband, der die Interessen der Öl- und Gaswirtschaft vertritt. Die Vorteile der Biokraftstoffe liegen darin, dass:
Im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) wird der Deckel für Photovoltaik von 350 Megawatt auf 1000 Megawatt angehoben. Dadurch geben wir dieser jungen Branche eine Chance zur Industrialisierung. Der Weg für weitere Investitionen in die industrielle Produktion ist nun frei.
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