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![]() Es sei nötig, die Seeanlagenverordnung als Genehmigungsgrundlage für Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) erneut zu novellieren. Damit durch die Genehmigung von Windparks nicht voreilig Tatsachen geschaffen werden, fordern NABU und WWF einen Stopp für die laufenden Genehmigungsverfahren, bis die Umweltauswirkungen sicher einzuschätzen sind und umweltverträgliche Standorte vorliegen. Die Umweltschutzorganisationen wollen Pilotvorhaben, damit Auswirkungen auf die Natur gründlich erforscht und bewertet werden können. Sie verweisen dabei auf das Gutachten der Hamburger Kanzlei v. Döhren und Mohr, wonach die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Meeresschutz völkerrechtlich geboten sei. Für WWF und NABU sind allerdings ökologisch wertvolle Gebiete auch für Pilotvorhaben tabu. "Nationalparke sowie potenzielle und gemeldete europäische Naturschutzgebiete sind definitiv Ausschlussgebiete für die Offshore-Windenergie-Nutzung", so Ingo Ludwichowski vom NABU. "Die Goldgräberstimmung in der Windenergiebranche bereitet uns Bauchschmerzen, weil klar wird, dass der gesetzliche Rahmen für einen koordinierten, umweltverträglichen Ausbau nach wie vor fehlt. Zu be-fürchten ist ein Wildwuchs von Windparks auf dem Meer mit weitgehend ungeklärten Risiken z.B. für Zugvögel und Meeressäuger", stellt Beatrice Claus vom WWF fest. Die Naturschützer treten deshalb dafür ein, dass außerhalb von Eignungsflächen für Windparks keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Obwohl die Investitionsanreize des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) zu umfangreichen Offshore-Planungen geführt haben, habe es der Gesetzgeber nach Ansicht des Gutachters versäumt, mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Seeanlagenverordnung bereits laufende Antragsverfahren ausreichend rechtlich zu integrieren. Problematisch seien insbesondere Anträge für Gebiete, für die eine Ausweisung als Schutzgebiet möglich erscheint.
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