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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG Bund der Energieverbraucher Deutscher Naturschutzring Massive Kritik an der kurzfristig im Deutschen Bundestag durchgepeitschten Verabschiedung des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes äußerten heute in Berlin der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Bund der Energieverbraucher. "Mit der jetzt gesetzlich abgesicherten Vereinbarung von Industrieverbänden über den Zugang zu den Leitungsnetzen werden die Monopolisierung des Strom- und Gasmarktes unterstützt und der Wechsel zu einer dezentralen Energieversorgung erschwert", erklärte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die aus Gründen des Umweltschutzes dringend erforderliche Wende in der Energiepolitik unterbleibt. Anders als alle anderen EU-Staaten hat Deutschland keine Regeln für den gleichberechtigten Zugang zu den Leitungsnetzen festgelegt ("regulierter Netzzugang"), sondern dies in die Hände von Stromwirtschaft und Stromhändlern gelegt ("verhandelter Netzzugang"). Das hat dazu geführt, dass der Zugang zu den Leitungsnetzen zum Schutz von Erzeugungs- und Absatzinteressen der Netzbesitzer missbraucht wurde. Die Folge sind überhöhte Netznutzungsentgelte, die neuen Anbietern keine wirtschaftlichen Überlebensmöglichkeiten bieten. "Nachteilig betroffen sind vor allem die privaten Verbraucher, die durch den Wechsel kaum Geld sparen können und die in absehbarer Zeit keine Wechselmöglichkeit mehr haben, weil es keine freien Anbieter mehr geben wird", monierte Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Beim Gas ist der Wechsel von privaten Verbrauchern erst gar nicht möglich." Nahezu 40 Millionen Familien, Haushalte oder Unternehmen werden in ihrem Wahlrecht diskriminiert. Bislang haben weniger als 4 % der Haushalte in Deutschland ihren Stromanbieter gewechselt. Der Bund der Energieverbraucher und der Deutsche Naturschutzring werden gegen die mangelhafte Umsetzung der EU-Gasrichtlinien und den Wettbewerbsbestimmungen der EG-Verträge Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen. Deutschland ist nach den EU-Richtlinien verpflichtet, die Energiemärkte zu öffnen und die Benutzung der Transportleitungen diskriminierungsfrei zu gestalten. Dies ist bisher nicht geschehen. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Mai eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Danach erlangen die von privaten Industrieverbänden entwickelten Vereinbarungen ("Verbändevereinbarungen") öffentlich-rechtliche Bindungswirkung. Belange privater Verbraucher sind in der Vereinbarung nicht gleichberechtigt berücksichtigt worden. Ebenso schränkt das Gesetz die Befugnisse der Kartellbehörden ein, weil die Verbändevereinbarung als "gute fachliche Praxis" gelten und die Kartellbehörden vor dem Einschreiten dies erst widerlegen müssen. Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, war sich auf einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages sicher, dass in Folge dieses Gesetzes die Durchleitungsentgelte und damit die Strompreise steigen werden. Nach dem Demokratiegebot des Grundgesetzes gehe alle Staatsgewalt vom Volke aus und nicht von den Industrieverbänden, erklärten DNR und Bund der Energieverbraucher. Potentiell diskriminierende Unternehmen könnten nicht Richter in eigener Sache sein. Die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung behindere auch die 11 derzeit laufenden Verfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte und verhindere mehr oder weniger neue Verfahren. Weitere Informationen: Dr. Aribert Peters, Bund der Energieverbraucher, Tel. 0170-44 88 606 Helmut Röscheisen, DNR, Tel. 0160-97 209 108
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