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Presse-Stelle:  Umweltstiftung WWF - Deutschland, D-60326 Frankfurt
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 03.06.2002
TBT in Schiffsfarben ist verzichtbar
Reedereien können eine Vielzahl von umweltverträglichen Alternativen verwenden
Hamburg, 03.06.2002 - Schiffseigner und Reedereien müssen ihre Schiffe nicht länger mit dem hochgiftigen, hormonell wirksamen TBT (Tributylzinn) anstreichen, um ein Bewachsen mit Algen, Muscheln und Seepocken zu verhindern. Es gibt bereits jetzt eine Vielzahl von Alternativen auf dem Markt, die wirksam und wesentlich ungefährlicher sind als TBT. Insgesamt fünf namhafte Farbfirmen stellten auf einer WWF-Veranstaltung ihre Produkte vor.
Neben Alternativen mit anderen chemischen Wirkstoffen wie Kupferverbindungen oder organischen Bioziden wurden am 3. Juni in Hamburg auch ungiftige biozidfreie Anstriche vorgestellt. Darüber hinaus berichteten Schiffseigner von ihren Erfahrungen mit TBT-freien Schiffsfarben.
"Viele Reeder haben bereits vor dem gesetzlichen Verbot auf TBT-Anstriche verzichtet und haben positive Erfahrungen mit Alternativen gemacht. Besonders eindrucksvoll ist die Tatsache, dass beispielsweise die Reederei Interscan, deren Schiffe im Atlantik und in der Ostsee fahren, völlig ohne Antifoulinganstriche auskommt", sagte Dr. Sabine Otto vom WWF. Der WWF fordert Reedereien und Schiffseigner auf, die Verwendung von TBT-Anstrichen schnellstmöglich einzustellen."
Die Weltschifffahrtsorganisation (IMO) hatte 2001 in einer neuen Konvention beschlossen, dass ab 2003 keine TBT-Anstriche mehr auf Schiffe aufgetragen werden dürfen, ab 2008 soll das Vorhandensein der TBT-haltigen Farbe auf Schiffsrümpfen untersagt werden.
Damit das TBT-Verbot weltweit in Kraft tritt müssen mindestens 25 Staaten, die zusammen 25 Prozent der Weltschiffstonnage ausmachen, die Konvention ratifizieren. Bislang hat Deutschland dies nicht getan. Jedoch hat die EU-Kommission den ersten Teil des Verbotes bereits umgesetzt, so dass in der EU ab 2003 keine TBT-haltigen Anstriche mehr aufgetragen werden dürfen. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt zur Umsetzung der IMO-Konvention denn es stehen noch nationale Gesetze aus, die auch das Vorhandensein von TBT Anstrichen ab 2008 untersagen.
TBT ist in der Meeresumwelt schwer abbaubar und reichert sich in Organismen an. Durch seine Fähigkeit, das Hormonsystem zu stören, kann TBT Unfruchtbarkeit bei Meeresschnecken, Fortpflanzungsstörungen bei Seevögeln und Immunstörungen bei Fischen und Meeressäugern hervorrufen. Darüber hinaus entstehen enorme Kosten durch belastetes Baggergut aus Häfen und Wasserstraßen, das an Land entsorgt werden muss. Die neue Antifouling-Konvention ist der letzte Schritt zu einem umfassenden weltweiten TBT-Verbot.



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