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Der 1. Mai 2002 ist ein großer Tag für Menschen mit Behinderung: Das Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft. Das neue Gesetz ist ein Gewinn für die Gesellschaft insgesamt. Mit dem Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen wird Barrierefreiheit im umfassenden Sinne verwirklicht. Nun wird ein tiefgreifender Perspektivwechsel in der Behindertenpolitik Wirklichkeit: weg vom Objekt der Fürsorge anderer hin zum Subjekt des eigenen Lebens. Das Gesetz ist ein großer Schritt nach vorne, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, mit dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und dem neuen Gleichstellungsgesetz haben wir in dieser Wahlperiode große emanzipatorische Reformen auf den Weg gebracht. Diese Reformen sind eine gute Ausgangsbasis, um die Gleichstellung behinderter Menschen weiter voranzutreiben. Rechtspolitisch wollen wir die Gleichstellungspolitik zugunsten behinderter Menschen durch ein Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht abrunden. Weiteren Reformbedarf sehen wir beim Recht der Geschäftsfähigkeit und bei der Telekommunikation.
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