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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Soziales u. Gesellschaft    Datum: 18.04.2002
Mehr Rechte für Opfer von Verkehrsunfällen und Arzneimittelskandalen
Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher und Mitglied im Fraktionsvorstand, erklärt:

Im Deutschen Bundestag wird heute eine umfassende Reform des Schadensersatzrechtes verabschiedet.

Das Gesetz optimiert den zivilrechtlichen Opferschutz. Für die Opfer von Arzneimittelskandalen (Lipobay, HIV-Blut) bedeutet dieses Gesetz ein Durchbruch. Sie erhalten leichter Zugang zu den Leistungen und höhere Entschädigungen.

Der Wert von Schäden an Leib und Leben wird seit 20 Jahren erstmals angehoben. Damit wird der Abstand zu Schadenssummen in anderen Ländern überwunden. Deutschland gibt hier seine Schlusslichtposition auf.

Die individuelle Haftungshöchstgrenze für Personenschäden wird grundsätzlich mehr als verdoppelt: Die bisherige Höchstgrenze lag bei einem Kapitalbetrag von 500 000 DM und einer Jahresrente von 30 000 DM (nur im Arzneimittelgesetz lag sie bislang schon höher: bei 1 Mio. DM bzw. 60 000 DM) und wird jetzt auf einen Kapitalhöchstbetrag vom 600 000 Euro und eine maximale Jahresrente von 36 000 Euro angehoben.

Das Gesetz verbessert auch die Rechtsstellung von Arzneimittelgeschädigten. Bislang scheiterten berechtigte Ansprüche von Pharma-Opfern oft an der schwierigen Beweislage. Seit dem Aids-Bluter-Skandal hatten wir in diesem Bereich rechtliche Verbesserungen angemahnt. Jetzt schafft die Koalition die für die Betroffenen notwendigen Beweiserleichterungen. Außerdem wird ein Auskunftsanspruch des Geschädigten gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer und den zuständigen Behörden eingeführt.

Weitere Neuerungen der Reform:
  • Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern bei Unfällen im Straßen- und Bahnverkehr: grundsätzlicher Ausschluss der Haftung und des Mitverschuldens von Kindern unter 10 Jahren, die dem komplizierten Verkehr nichtz gewachsen sind.
  • Haftungsausschluss des Kfz-Halters und des Bahnbetriebsunternehmers nur noch bei "höherer Gewalt".
  • Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf Schmerzensgeld, der über die bereits jetzt erfasste außervertragliche Verschuldenshaftung hinaus auch die Gefährdungshaftung und die Vertragshaftung mit einbezieht.
  • Ausweitung der KFZ-Halterhaftung auf unentgeltlich beförderte Fahrzeuginsassen (z.B. Tramper).




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