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Um wirkungsvoll gegen unnötige Tierversuche in Wissenschaft, Lehre und Forschung vorgehen zu können, brauchen wir die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung. Die Berichterstatter des Rechtsausschusses haben sich am vergangenen Freitag auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen geeinigt, der den Tierschutz zum Staatsziel erhebt. Das ist der Durchbruch für unser langjähriges Ziel, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Endlich unterstützt auch die CDU-Fraktion diese dringend notwendige rechtliche Stärkung des Tierschutzes. Nun müssen die einzelnen CDU/CSU-Abgeordneten Farbe bekennen. Der interfraktionelle Antrag zum Staatsziel Tierschutz entspricht dem Gesetzentwurf, den Bündnis 90/Die Grünen und die SPD bereits Ende Februar in den Bundestag eingebracht haben. Er sieht die Ergänzung des Artikel 20a Grundgesetz um die Worte "und die Tiere" vor. Geändert gegenüber dem rot-grünen Gesetzentwurf wurde lediglich die Begründung. Noch diese Woche werden die Ausschüsse über den Gesetzentwurf beraten, die abschließende Abstimmung im Bundestag wird voraussichtlich am 17. Mai stattfinden. Die verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes wird bewirken, dass unnötige Tierversuche in Forschung und Lehre verhindert werden können. Denn durch den Verfassungsrang des Tierschutzes wird es endlich zu der gebotenen Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Interessen der Tiernutzung kommen und somit zu einer Überprüfung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Tierexperimenten. Wir werden bis zur Abstimmung im Mai unsere Informationskampagne "Tierschutz ins Grundgesetz" mit Aktionen, Plakaten, Faltblättern und Postkarten fortführen. Unser Postkartenaufruf "Tierschutz ins Grundgesetz - JA!" soll die Abgeordneten bei ihrer Entscheidung für den Tierschutz unterstützen.
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