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![]() Die Exporte von Abfällen zur Beseitigung haben seit Inkrafttreten der europäischen Abfallverbringungsverordnung vom Mai 1994 abgenommen. Im Jahr 2000 lagen sie bei rund 87.000 Tonnen. Die Importmenge zur Beseitigung ist im selben Zeitraum auf etwa 430.000 Tonnen gestiegen. Die durchschnittliche Entfernung - Luftlinie - zwischen dem Anfallort und der Beseitigungsanlage der aus Deutschland exportierten Abfälle betrug etwa 150 Kilometer (km). Das entspricht dem geltenden Prinzip der Nähe für die Beseitigung von Abfall. Beim Export von gefährlichen Abfällen zur Verwertung wurden durchschnittlich 310 km zurückgelegt. Gemessen am gewöhnlichen Außenhandel sind auch diese Wege relativ kurz. Hier liegt die durchschnittlich zurückgelegte tatsächliche Strecke bei rund 2.000 km. Wegen illegaler Abfallverbringung haben im Jahr 2000 die zuständigen Behörden 30 Bußgeldbescheide verfügt und die Gerichte zwei Personen zu Strafen verurteilt. Die Finanzierung der Rückführung illegal verbrachter Abfälle wird mit Hilfe des Solidarfonds Abfallrückführung gesichert. In ihn zahlen die Abfallerzeuger ein, die Abfälle ins Ausland verbringen möchten. Der Nachweis der Einzahlung ist Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung. Seit seiner Gründung im Jahre 1996 musste dieser Fonds erst fünf mal in Anspruch genommen werden Detaillierte Informationen stehen im Internet auf der UBA-Homepage unter http://www.umweltbundesamt.de, Menüpunkt Daten und Fakten, Stichwort: Grenzüberschreitende Abfallverbringung, zur Verfügung. Berlin, den 27.03.2002 Abbildung: Entwicklung der Abfallexporte und -importe der Jahre 1995 bis 2000. ![]()
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