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![]() Für Grundgesetzänderungen sind im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die rot-grüne Bundesregierung will im Mai einen neuen Anlauf nehmen - nach Stoibers Aussage müsste dieses Mal die notwendige Mehrheit zu Stande kommen. In der bayerischen Verfassung ist der Tierschutz bereits festgeschrieben. Die Umwelt- und Tierschutzverbände stellen diese Forderung seit Jahrzehnten. Sie wurde wieder aktuell als das Bundesverfassungsgericht im Januar entschied, das Schächten (Tiere töten ohne Betäubung) in Deutschland für Muslime und Juden erlaubt sei. Damit steht "Religionsfreiheit" über dem Tierschutz. Ob dieses Urteil anders ausgefallen wäre, wenn der Tierschutz schon in der Verfassung gestanden hätte - darüber streiten Juristen. Sicher ist aber, dass der Tierschutz jetzt wohl einen höheren Stellenwert bekommt.
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