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Presse-Stelle:  Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 24.03.2002
Kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen
Das Bundeskabinett hat am 20. März 2002 den Änderungen des Bundesrates zu dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgeschlagenen Altfahrzeug-Gesetz weitgehend zugestimmt. Der Bundesrat hatte in seinen Empfehlungen vom 1. März dieses Jahres den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie im Wesentlichen bestätigt.

"Damit ist der Weg frei, dass Letzthalter ihre schrottreifen PKW und leichten Nutzfahrzeuge kostenlos an Hersteller oder Importeur zurückgeben können. Ich gehe davon aus, dass dies für Neufahrzeuge bereits ab Sommer dieses Jahres gilt. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 vorgesehen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Das Altfahrzeug-Gesetz wird im April im Bundestag beraten, bevor der Bundesrat voraussichtlich Ende Mai den Gesetzentwurf verabschieden wird.

Der Bundesrat hatte - neben einer Reihe redaktioneller Klarstellungen - zwei zusätzliche Ausnahmen von der kostenlosen Rücknahmepflicht der Hersteller gewünscht. Dabei sollten zum einen Fahrzeuge ausgenommen werden, bei denen nach einem Unfall ein Totalschaden festgestellt wurde sowie zum anderen nicht serienmäßig hergestellte Spezialfahrzeuge, die einer besonderen Zulassung bedürfen. Bei Unfall-Wagen mit Totalschaden sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, sie von der kostenlosen Rücknahmepflicht auszunehmen, da dies nicht mit der EU-Altfahrzeugrichtlinie vereinbar und sachlich nicht gerechtfertigt wäre.

Dagegen akzeptiert die Bundesregierung die vom Bundesrat vorgeschlagene Sonderregelung für bestimmte, nicht serienmäßig hergestellte Spezialfahrzeuge. Dabei handelt es sich zumeist um Umbauten von Einzelfahrzeugen für spezielle Zwecke, etwa im Handwerksbereich, die überwiegend kommerziell genutzt werden.

Mit dem Altfahrzeuggesetz wird die Entsorgung von Altautos künftig europaweit einheitlich auf hohem Umweltniveau erfolgen. Die Verwertung wird weiter verbessert und die Hersteller müssen ihrer Produktverantwortung gerecht werden.

Quelle und weitere Informationen:
Bundesumweltministerium



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