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![]() Der Countdown für die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz läuft. Nach dem Einbringen des rot-grünen Gesetzentwurfs zum Staatsziel Tierschutz am 28. Februar sind nun die Fraktionen aller Parteien in der Pflicht, Farbe zu bekennen. Im Mai wird der Bundestag über die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz abstimmen. Zur Unterstützung der parlamentarischen Initiative starten wir die Informationskampagne "Tierschutz ins Grundgesetz". Dabei verkörpert unser Logo " Bundesadler und Küken" die Verantwortlichkeit von Bundesregierung und Parlament für den Schutz der Tiere. Nach dem Tierschutzgesetz sind Tiere als leidens- und empfindungsfähige Lebewesen vor unnötigen Leiden und Schmerzen zu schützen. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen: Ohne verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes ist die rechtliche Umsetzung dieses geltenden Tierschutzgesetzes nicht ausreichend gesichert. Die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz wird Auswirkungen haben in besonderen Konfliktfällen, die vorbehaltlos garantierte Grundrechte wie die Freiheit von Forschung, Lehre, Kunst und Religion berühren. So können die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes auch für diese Bereiche endlich Wirkung erhalten und es kommt zu der im Tierschutzgesetz vorgesehenen Abwägung zwischen dem betroffenen Grundrecht und den Anforderungen des Tierschutzes. Die übergroße Mehrheit der Forscher und Betriebe, die sich heute bereits an das Tierschutzgesetz halten, wird damit auch im Wettbewerb unterstützt. In der Woche vor Ostern werden zahlreiche Initiativen vor Ort mit Osteraktionen über "Tierschutz ins Grundgesetz" informieren. So planen etliche grüne Landtagsfraktionen und Landesverbände, am Gründonnerstag oder Ostersamstag in den Landeshauptstädten grüne Ostereier mit Aufklebern "Tierschutz ins Grundgesetz" an die Passanten zu verteilen. Weitere Veranstaltungen und Aktionen sind für Mai geplant, wenn der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen wird.
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