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Interessant: Selbst unter Anhängern der CDU/CSU, der Parteien also, die diesbezügliche Initiativen aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien bisher scheitern ließen, sprachen sich eine absolute Mehrheit (56%) für und nur 16% explizit gegen die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in die Verfassung aus. In der Gesamtbevölkerung wollen gerade mal 8% dies auf keinen Fall. Die Verankerung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz wird nun von allen Parteien befürwortet und soll noch vor den Bundestagswahlen zum wiederholten Mal im Bundestag abgestimmt werden. Für die Grundgesetzänderung sind eine Zweidrittelmehrheit und damit die Stimmen der CDU/CSU-Volksvertreter notwendig. " Es kommt jetzt aber darauf an, eine gemeinsame Formulierung zu finden, die dem Anliegen Tierschutz gerecht wird", erklärte der VgtM. Hierzu haben CDU und CSU bisher noch keinen Vorschlag gemacht. "In der Bevölkerung hätte ein Antrag auf Verfassungsänderung die erforderliche Mehrheit - es hängt jetzt an der CDU/CSU, dem Willen des Volkes Ausdruck zu verleihen", so der VgtM. Die Bundestagsabgeordneten seien gefordert, den Weg frei zu machen für eine gewichtigere Anerkennung des Tierschutzes in der Rechtsprechung. "Die Wähler wollen eine rechtlich verbindliche Formulierung gesetzlich verankert wissen, welche die Belange von Tieren ebenso wie Natur und Umwelt als schützenswertes und einklagbares Gut wirksam garantiert." Regina Jaeger, Dipl-.Ing.agr. im Auftrag des Vorstandes
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