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Presse-Stelle:  Umweltstiftung WWF - Deutschland, D-60591 Frankfurt
Rubrik:Naturschutz    Datum: 10.09.1999
Emssperrwerk: Umweltverbände reichen neuen Eilantrag ein
"Planergänzung der Bezirksregierung ist fehlerhaft, rechtswidrig und nichtig"
Hannover/Bremen, 9. September 1999 - BUND und NABU haben jetzt mit Unterstuetzung des WWF beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen neuen Eilantrag auf Baustopp fuer das Emssperrwerk eingereicht. Damit soll die aufschiebende Wirkung der Klage der Umweltverbaende wieder hergestellt werden, um die Wiederaufnahme der Bauarbeiten in Gandersum und damit die Zerstoerung wertvoller und geschuetzter Naturgebiete an der Ems zu verhindern. "Die Planergaenzung der Bezirksregierung Weser-Ems ist fehlerhaft, rechtswidrig und nichtig", fasst Rechtsanwalt Dr. Andreas Reich die juristischen Einwaende der Verbaende gegen den Beschluss vom 22. Juli 1999 zusammen. Die Behoerde habe kein ergaenzendes Verfahren durchgefuehrt, gleichwohl aber eine wesentliche Aenderung des Planfeststellungsbeschlusses vom letzten Jahr vorgenommen. "Der Versuch der Fehlerbeseitigung ohne ein ergaenzendes oeffentliches Verfahren mit allen Beteiligten ist unzulaessig. Schon dieser formale Fehler macht die Planergaenzung!
hinfaellig", erklaerte Reich.

Zusaetzlich zu diesem grundsaetzlichen Einwand legen die Umweltverbaende in ihrer 120 Seiten umfassenden Erweiterung der eigenen Klage ausfuehrlich dar, dass dieBezirksregierung die rechtlichen Maengel des alten Beschlusses nicht ausgeraeumt hat: Das Vorhaben verstoesst noch immer gegen nationales und europaeisches Naturschutzrecht, Verfahrensvorschriften werden auch jetzt noch missachtet und die nach europaeischen Richtlinien erforderliche Alternativenpruefung wurde nicht durchgefuehrt. "Unfassbar, dass auch im Planergaenzungsbeschluss der Eingriff in das europaeische Vogelschutzgebiet Nendorper Deichvorland, das auf ca. 4,5 Hektar Flaeche ueberbaut werden soll, glattweg geleugnet wird. Dieser Abwaegungsfehler, den bereits dieEU-Kommission der Bezirksregierung angekreidet hat, zieht sich durch das gesamte Verfahren", stellte Vera Konermann, Sperrwerksexpertin beim BUND fest.

Allerdings raeume die Behoerde den Eingriff in das Vogelschutzgebiet indirekt selbst ein: Es werde zwar nur von nachteiligen Wirkungen des Emssperrwerks auf die oekologisch ebenfalls wertvollen Salzwiesen ausgegangen, trotzdem will die Bezirksregierung zehn Hektar Ausgleichsflaechen fuer den Vogelschutz zur Verfuegung stellen: "Hier werden Aepfel mit Birnen verglichen. Durch eine unsaubere Abwaegung versucht die Bezirksregierung weitere rechtliche Konsequenzen aus der Zerstoerung des Vogelschutzgebietes zu umgehen", so BUND-Vertreterin Konermann.

Nach wie vor stehe die gesamte Planrechtfertigung auf toenernen Fuessen: So sei beispielsweise immer noch nicht geprueft worden, ob die Emsdeiche und das Ledasperrwerk auch erhoeht werden muessen, wenn das Emssperrwerks gebaut wird. Die Verbaende haben errechnet, dass der Pegelstand vor den Deichen kritisch wird, wenn sich das Oberwasser der Ems staut. Dies kann bei mehrfach aufeinanderfolgenden Sturmfluttiden, den sogenannten Sturmflutkettentiden, durchaus der Fall sein, weil dann das Sperrwerk bis zu 24 Stunden und laenger geschlossen bleiben muss. "Das bedeutet, dass die Emsdeiche und das Ledasperrwerk trotz des Emssperrwerks erhoeht und ausgebaut werden muessten. Damit eruebrigt sich das Sperrwerk als Kuestenschutzargument von selbst", so Beatrice Claus vom WWF.

Ausfuehrlich stellten die Umweltverbaende in ihrem Eilantrag dar, dass der Sofortvollzug, den die Bezirksregierung angeordnet hatte, auch fuer den Staufall nichtgerechtfertigt ist. "Da die Meyer-Werft bereits Loesungen entwickelt hat, wie die naechsten Schiffe auch ohne Sperrwerk abgeliefert werden koennen, ist kein dringender Handlungsbedarf zu erkennen", sagte Claus. Selbst die juengsten Vorvertraege der Werft ueber zwei Riesenschiffe seien kein Argument fuer einen sofortigen Baubeginn. Denn diese zwei Schiffe mit einer Laenge von 316 Metern ueberschreiten die im Planfeststellungsbeschluss genehmigte Schiffslaenge von maximal 300 Metern. "Ausserdem muessten dann, nach den bisher vorliegenden Berechnungen, zusaetzlich auchEmsabschnitte begradigt werden, um die Schiffe ueberfuehren zu koennen. Da nicht abzusehen ist, ob die dafuer notwendigen Kurvenbegradigungen genehmigungsfaehig sind, kommen die Vorvertraege der Meyer-Werft als juristisch haltbares Argument fuer einen sofo!
rtigen Baubeginn nicht in Frage", erlaeuterte WWF-Expeitin Claus.

Unabhaengig von den rechtlichen Einwaenden uebten die Umweltverbaende scharfe Kritik an der Bezirksregierung, die versucht hatte, die Klaeger gegen das Emssperrwerk und indirekt auch das Verwaltungsgericht unter Druck zu setzen. In der Vergangenheit habe die Behoerdedas Verfahren immer wieder durch mangelhafte Planunterlagen verzoegert. Jetzt raeume Regierungspraesident Bernd Theilen selbst ein, dass man noch Wochen brauche, um die Baustelle an der Ems wieder einzurichten. Deshalb sei es eine Ungeheuerlichkeit, den Umweltverbaenden und anderen Klaegern Verzoegerungstaktik zu unterstellen.

Verantwortlich
Robert Exner, BUND-Pressereferat
Tel. 0511/96569-16

Rueckfragen
Vera Konermann, BUND-Niedersachsen
Tel. 0511/96569-32
Beatrice Claus, WWF-Umweltstiftung Deutschland
Tel. 0421/65846-19 od.. 0171/3426928
Ulrich Thuere, NABU-Niedersachsen
Tel. 0511/91105-27



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