Ein Service von
www.ECO-World.de
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:Land und Gartenbau    Datum: 01.03.2002
Altes Land: Umweltschonender Obstanbau auf Basis der Gesetze muss selbstverständlich sein
Sonderregelung sollte Bestand haben
Alle Obstbauern im Alten Land müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Anforderungen der Allgemeinverfügung des Pflanzenschutzamtes Hannover halten. Das hat das Umweltbundesamt jetzt noch einmal mit Nachdruck gefordert. In der vergangenen Woche hatte ein Bericht des Pflanzenschutzamtes Hannover bei Betrieben im Alten Land eine ganze Reihe von Verstößen gegen das geltende Pflanzenschutzrecht aufgedeckt. "Jeder Obstbauer, der gegen die rechtlichen Vorgaben verstößt, schadet dem Ruf des Obstbaus im Alten Land und bringt die Bauern in Misskredit, die ordentlich arbeiten", sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge. An eine Aufhebung der Sonderregelung für den Obstbau im Alten Land denkt das Umweltbundesamt nicht, denn auch das Umweltbundesamt hat sich seit 1999 für den Sonderstatus eingesetzt. Anderslautende Meldungen der vergangenen Tage sind falsch. Eine Aufhebung der Sonderregelung würde die Obstbauern entweder in die Illegalität treiben oder ihre Existenzgrundlage gefährden. "Wir wollen einen umweltschonenden Obstbau auf der Basis der geltenden Gesetze. Nicht mehr, aber auch nicht weniger", so Troge.

Das Pflanzenschutzamt Hannover hatte bei Kontrollen von 99 Betrieben im Alten Land und bei Umweltmessungen zahlreiche Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz und die Allgemeinverfügung festgestellt. So wurden bei der Kontrolle von 67 Spritzbüchern in 38 Fällen Pflanzenschutzmittel eingesetzt, die nicht erlaubt sind. Auch wurden technische Geräte, die für einen umweltschonenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sorgen, nicht eingesetzt, obwohl die Bauern sie hatten. Die Bestimmungen für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel wurden nicht eingehalten und die Pflichten zur Aufzeichnung und Dokumentation der Arbeiten nur unzureichend erfüllt. "Die Fakten des Berichtes sprechen für sich. Das sind keine Bagatellen. Es ist richtig, dass die zuständige Landesbehörde dieses jetzt ahndet", so der Präsident des Umweltbundesamtes.

Berlin, den 01.03.2002



Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln.