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Die Grenzwerte verdeutlichen, mit welchen Mengen bei einer Sanierung zu rechnen ist: Für Benzo(a)pyren existiert ein Luftgrenzwert für den Arbeitsplatz. Dieser beträgt 0,002 mg/m³, bezogen auf den Gesamtstaub in der Atemluft. Die in den 60er Jahren verlegten Parkettböden können bis zu 50mg/kg des krebserregenden Stoffes enthalten! Es sollte daher nur Personal eingesetzt werden, das mit dem Material vertraut ist, sei es durch persönliche Erfahrung, oder durch die Teilnahme an einem Lehrgang. Alle Arbeiter müssen die Unterlagen zum Arbeitsschutz stets einsehen können. Damit die Stäube nicht verschleppt werden, sind die kontaminierten Bereiche etwa durch eine Folie von den anderen Räumen abzutrennen. Schwer zu reinigende Gegenstände sollten staubdicht abgedeckt werden. Der Zugang zum Arbeitsbereich erfolgt mindestens durch eine Einkammerschleuse. Soweit wie möglich sollten Geräte mit Staubabsaugung verwendet werden. Die Staubentwicklung des Holzes kann durch Anfeuchten des Parketts reduziert werden. Das Material ist mit einem Industriesauger der höchsten Klasse abzusaugen. Vor der Öffnung des Raumes, müssen zudem die Flächen feucht gewischt und abgesaugt werden. Der einzelne Arbeiter kann sich mit Handschuhen aus Nitril- oder Butylkautschuk, mit speziellen Staubschutzanzügen und einem Atemschutz mindestens der Filterklasse P2 vor dem gesundheitsschädlichen Staub schützen. Weitere Informationen über schadstofffreies und gesundes Bauen gibt es im neuen kostenlosen 80-seitigen NaturBaustoffBuch von naturbaudirekt.de, Hindenburgstr. 13, 83646 Bad Tölz, Telefon: 01805 - 628 878, email: info@naturbaudirekt.de und im Internet unter www.naturbaudirekt.de
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