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Presse-Stelle:  Fachzeitschrift MüllMagazin Rhombos-Verlag, D-10785 Berlin
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 09.09.1999
BAG Arbeit nimmt Stellung zum Entwurf der Elektro-Altgeräte-Verordnung
Beschäftigungsgesellschaften kritisieren fehlende Verwertungsstandards
Berlin. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Arbeit, ein Zusammenschluß von Beschäftigungsgesellschaften, begrüßte die von Bundestag und Bundesrat angekündigte baldige Verabschiedung einer Elektro-Altgeräte-Verordnung (EAV). Vom Gesetzgeber erwartet die BAG Arbeit, deren Mitglieder sich unter anderem auf dem Gebiet des Elektro-Altgeräte-Recyclings betätigen, daß die Strukturen, die durch die Verordnung geschaffen werden sollen, "nicht hinter die bisher erreichten ökologischen und sozialen Standards zurückfallen". Sie müßten vielmehr zu einer effizienteren Verwertung und einem nachhaltigeren Einsatz von Arbeitskräften und materiellen Ressourcen führen, so die BAG Arbeit in einer Stellungnahme.

Der aktuelle Entwurf der Elektro-Altgeräte-Verordnung stellt aus Sicht der BAG Arbeit einen Fortschritt dar. Durch die Anforderungen an die getrennte Erfassung könnten die bereits etablierten kommunalen Getrenntsammelsysteme gestärkt und vorhandene Lücken geschlossen werden, insbesondere bei der Erfassung von Elektrokleingeräten und batteriehaltigen Kleingeräten. Allerdings enthalte der Entwurf noch gravierende Schwachpunkte und Gefahren. Diese könnten zu ungewollten ökologischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Fehlentwicklungen führen, warnt die Arbeitsgemeinschaft.

Die BAG Arbeit kritisiert, daß der vorliegende Entwurf keine Aussagen über die Anforderungen an die Qualität der Verwertung von Altgeräten mache. Demgegenüber seien in den früheren deutschen Verordnungsentwürfen und in europäischen Fachkreisen Mindestanforderungen an diemanuelle Demontage und die notwendige Schadstoffentfrachtung gestellt worden. Durch entsprechende Bestimmungen könnte sichergestellt werden, daß die bisherigen Umweltbelastungen deutlich reduziert und die zahlreich enthaltenen Wertstoffe auf hohem Niveau verwertet werden. Diese Standards müßten unbedingt in die Elektro-Altgeräte-Verordnung aufgenommen und festgeschrieben werden, so die BAG Arbeit.

Als einen Rückschritt bezeichnete die Arbeitsgemeinschaft, daß der EAV-Entwurf ein zentrales Sammel- und Verwertungssystem der Hersteller bevorzuge. Dieses orientiere sich an den bestehenden Systemen des Dualen Systems Deutschland und an dem Gemeinsamen Rücknahmesystem für Altbatterien und würde zu einem "irrsinnigen Transportaufwand" führen. So müßten beispielsweise die erwarteten circa zwei Millionen Tonnen Altgeräte pro Jahr, die an rund 450 kommunalen Sammelstellen erfaßt würden, zu drei bis vier zentralen Sammel- und Sortierzentren gefahren werden. Dort müßten sie ausgeladen und sortiert, danach wieder aufgeladen und erneut an wenige zentrale Groß-Verwertungseinrichtungen transportiert werden. Damit würde nach Auffassung der BAG Arbeit "ein gigantischer Müll-Tourismus" entstehen, der weder ökologisch noch ökonomisch zu rechtfertigensei.

Durch die im Verordnungsentwurf bevorzugte Beschränkung auf einige wenige große Verwertungseinrichtungen in der Nähe der Sammelzentren würden nach Auffassung derBAG Arbeit hochwertige Recyclingformen wie Produktrecycling sowie die Weiter- und Wiederverwendung von Geräten und Bauteilen verhindert werden. Die Entsorgung würde sich damit auf die rein stoffliche Verwertung reduzieren, das heißt Metall-Rückgewinnung und gegebenenfalls Kunststoff-Recycling. Zu berücksichtigen sei auch, daß vermutlich nur zwei bis drei Entsorgungskonzerne, die bereits jetzt eine marktbeherrschende Stellung zu gewinnen drohten, den Kapitalaufwand für die entsprechenden Anlagen aufbringen könnten.

Durch Quasi-Monopole, so befürchtet die BAG Arbeit, würden bestehende dezentraleStrukturen zerschlagen werden, die bisher in erheblichem Umfang eine höherwertige Verwertung durch manuelle Demontage, Schadstoffentfrachtung und Fraktionierung gesichert hätten. Dies hätte zur Folge, daß 10.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben, in Beschäftigungsgesellschaften und Behindertenwerkstätten vernichtet würden, warntdie Arbeitsgemeinschaft.

Im Mittelpunkt einer neuen Elektro-Altgeräte-Verordnung müsse deshalb die Qualität der Verwertung gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzesstehen, fordert die BAG Arbeit. Die ersten Behandlungsschritte in der Entsorgungskette, das heißt Datenerfassung und-weitergabe, Sortierung, Schadstoffentfrachtung, Demontage zur stofflichen Verwertung, Reparatur und Wiederverwendung von Gebrauchtgeräten sowie Ersatzteilgewinnung müßten in den Gebietskörperschaften belassen werden. Auch die weitere stoffliche Verwertung sollte möglichst räumlich nah durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck, so der Vorschlag der BAG Arbeit, seien die Altgeräte dezentral zu erfassen und an eine zentrale Datenverwaltung und Steuerungsinstanz zu melden.Von dort sollten die Mengen an den besten und nächsten Verwertungsbetrieb zugeteilt werden.

Zu zentralen, herstellerspezifischen Anlagen sollten nach Auffassung der BAG Arbeit lediglich diejenigen Geräte und Bauteile transportiert werden, die zur Weiter- und Wiederverwendung in Neuwaren geeignet und vorgesehen sind. Die Wiederverwendungsquote müsse öffentlich kontrolliert werden. Die öffentliche Kontrolle sei gerechtfertigt, da die Hersteller für die Rückgewinnung der hochwertigen Komponenten die öffentliche Abfallentsorgung in hohem Maße in Anspruch nähmen.

Zur Finanzierung der dezentralen Strukturen durch die Hersteller schlägt die BAGArbeit vor, auf Basis einer zentralen Datenerfassung einen zentralen Hersteller-Fonds einzurichten.

Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V., Geschäftsstelle, Brunnenstraße 181, D-10119 Berlin, Tel. 030/ 283 058-11 /-0, Fax: 283 058 20.



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