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Schwerpunkte der Arbeit des Amtes mit seinen insgesamt 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lagen 1998 unter anderem in den Bereichen Energie, Wirtschaft, Verkehr und Biotechnologie. Immer mehr Gewicht liegt auch auf der internationalen Arbeit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes sind in rund 350 internationalen Gremien vertreten. "Umweltprobleme können heute meist nicht mehr von einem Land allein gelöst werden. Grenzüberschreitende Themen wie der zunehmende Straßen- und Luftverkehr müssen auf europäischer, teilweise auf globaler Ebene verhandelt werden. Aber das heißt nicht, dass einzelne Staaten nichts tun können. Im Gegenteil: Positive nationale Beispiele können Signale für den internationalen Umweltschutz setzen", sagte Troge. Die Globalisierung von Wirtschaftsprozessen und Stoffströmen habe auch Konsequenzen für den Umweltschutz. Als Beispiel nannte Troge die Liberalisierung des Strommarktes in Europa, die Deutschland in den letzten Wochen mit voller Wucht erreicht hat (S. 168). Der Strom für Großkunden ist bereits deutlich billiger geworden. Auch für die privaten Haushalte werden die Strompreise deutlich sinken - trotz der Ökosteuer. Aus Sicht der Verbraucher ist das zu begrüßen, hat jedoch auch eine Kehrseite: Investitionen in die Energieeinsparung werden weniger wirtschaftlich. Dies gilt zum Beispiel für die Kraft-Wärme-Kopplung, eine hoch effiziente, innovative und umweltentlastende Energietechnik. Zu befürchten ist auch, daß bei sinkenden Strompreisen die allgemeine Bereitschaft sinkt, Strom und Energie insgesamt zu sparen. Bundesumweltminister Trittin unterstrich daher die Notwendigkeit rechtlicher Rahmenbedingungen, die zum einen die Wettbewerbsfähigkeit umweltschonender Energien sichern und zum anderen den Verbrauchern wirksame Anreize für eine sparsame Energienutzung bieten. "Mit den weiteren Stufen der ökologischen Steuerreform setzen wir den hierzu eingeschlagenen Weg fort. Die Mineralölsteuerbefreiung für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Gas- und Dampfkraftwerke beseitigt Wettbewerbsnachteile innovativer Energietechniken gegenüber der Atomkraft und belohnt den effizienten Einsatz von Energie. Die schrittweise Anhebung der Steuersätze für Kraftstoffe und Energie belastet in zeitlich vorgegebenen Schritten für jedermann kalkulierbar den Energieverbrauch und setzt damit marktwirtschaftliche Anreize für ein umweltbewusstes Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher." · Energie: Das Klimaschutzziel nicht aus den Augen verlieren Ein geringerer Energieverbrauch ist nach Ansicht des Umweltbundesamtes doppelt wichtig. Er ist zum einen Voraussetzung zur angestrebten Modernisierung der Energieversorgung - weg von den fossilen, hin zu erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind. "Nur wenn wir insgesamt weniger Energie verbrauchen, wird der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung in absehbarer Zeit steigen", so Troge. Zum zweiten ist ein geringerer Energieverbrauch der Schlüssel zur Erreichung des nationalen Klimaschutzziels (S. 166). Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2005 im Vergleich zu 1990 den Ausstoß von Kohlendioxid in Deutschland um 25 % zu verringern. 1998 wurden in Deutschland rund 883 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Das sind 13 Prozent weniger als 1990. 95 % des CO2-Ausstoßes sind energiebedingt, entstehen bei der Nutzung von Energie, sei es in industriellen Anlagen, Haushalten oder im Verkehr. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hob ebenfalls die Bedeutung des Energiebereichs für den Klimaschutz hervor. "Allein rund 100 von insgesamt 150 Maßnahmen im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sind im Energiebereich angesiedelt. Das Energiesparen nimmt dabei einen breiten Raum ein. Es ist die umweltfreundlichste Energiequelle und zugleich ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase. Der rationelle und sparsame Energieverbrauch sowie die breite Nutzung von Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie gehören zu den Eckpfeilern der von der Bundesregierung angestrebten nachhaltigen und klimaschonenden Energiestruktur." Trittin bekräftigte in diesem Zusammenhang das Festhalten am nationalen Klimaschutzziel. "Um dies zu erreichen, halte ich zusätzliche Anstrengungen, etwa bei der Wärmedämmung im Gebäudebereich, für notwendig. Die Bundesregierung leistet mit ihrem Zukunftsprogramm, das die Fortführung der ökologischen Steuerreform vorsieht, einen wichtigen Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit." Zudem werden durch die Entwicklung von Energiespartechniken - zum Beispiel energiesparenden Geräten oder Anlagen zur effizienten Erzeugung von Energie - und durch Maßnahmen zum Klimaschutz - zum Beispiel die Wärmedämmung von Gebäuden - , in Deutschland statt anderswo Arbeitsplätze geschaffen. Schließlich kann Deutschland zum Vorreiter in Sachen Energiespartechnik werden. Das stärkt seine Stellung auf dem Weltmarkt für Umwelt- und Energietechnik. · Verkehr: Lärm ist die Achillesferse "Lärm ist die Achillesferse des Verkehrs", sagte Troge. Jeder fünfte Bürger fühlt sich in Deutschland durch den Lärm von Pkw, Lkw und Motorrädern stark belästigt. Auch Fluglärm und Schienenlärm nerven die Deutschen. Durch Lärm steigt langfristig das Risiko, an Herz-Kreislauferkrankungen zu erkranken. 16 % der Deutschen sind tagsüber einem mittleren Lärmpegel von mehr als 65 Dezibel (A) ausgesetzt. Der Wert von 65 Dezibel (A) wird zum Beispiel an stark befahrenen innerstädtischen Hauptstraßen überschritten. Ab diesem Wert steigt das Risiko deutlich an, einen Herzinfarkt zu erleiden. Hinzu kommt, daß die jährlichen Kosten, die durch Umweltlärm verursacht werden, auf mindestens 25 Milliarden Mark geschätzt werden. Das Umweltbundesamt hat fachliche Vorarbeiten für ein notwendiges umfassendes Gesamtkonzept mit dem Schwerpunkt auf der Lärmsanierung geleistet. "Wir müssen zügig alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Verkehrslärm drastisch zu reduzieren", forderte Troge. Den technischen Möglichkeiten der Lärmminderung direkt an den Fahrzeugen und Schallschutzmaßnahmen an Fahrwegen, wie Lärmschutzwänden, sind jedoch Grenzen gesetzt. Es kommt auch darauf an, durch verkehrsplanerische und -organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine verstärkte Verkehrsberuhigung in Ortschaften, die Lärmbelastung zu drücken. Schließlich spielt auch das freiwillige individuelle Verhalten eine Rolle. So kann man durch eine niedertourige Fahrweise mit dem Pkw oder Motorrad viel unnötigen Lärm vermeiden. · Kraftstoffe: Verbrauch senken, Umweltverträglichkeit erhöhen Auch im Hinblick auf die bevorstehende Internationale Automobilausstellung in Frankfurt erinnerte Troge an das Versprechen der deutschen Automobilindustrie, ihren Teil dazu beizutragen, den Kohlendioxidausstoß des Straßenverkehrs bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 um 25 % zu verringern. Dies ist nur mit einer deutlichen Senkung des Kraftstoffverbrauchs möglich, denn weniger Kraftstoffverbrauch bedeutet weniger CO2-Ausstoß. Das Klimagas läßt sich im Gegensatz zu den anderen Schadstoffen nicht mit Katalysatoren herausfiltern. Vom Ziel, den Kraftstoffverbrauch spürbar zu verringern, ist die Automobilindustrie noch weit entfernt. So ist in den letzten zehn Jahren der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der neuzugelassenen Pkw nur um einen Liter von 8,7 auf 7,7 Liter zurückgegangen, wie die aktuelle Auto-Umweltliste des Verkehrsclubs Deutschland zeigt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin verwies auf den kürzlich erfolgten Beschluss der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung umweltfreundlicher Kraftstoffe, der dazu führen wird, dass schwefelarmes Benzin und entsprechender Diesel drei Jahre früher als von der EU vorgeschrieben - spätestens zum 01. 11. 2001 - flächendeckend in Deutschland verfügbar sein werden. "Dies wird den Einsatz neuer fortschrittlicher Motoren und Abgasnachbehandlungstechniken erlauben und die Schadstoffemissionen des Autoverkehrs deutlich senken. Insbesondere beim Benziner erwarte ich eine Verminderung des Kraftstoffverbrauchs um ca. 20 Prozent. Da die Nutzung schwefelarmer Kraftstoffe ohne technische Umrüstung der Fahrzeuge möglich ist, wird Autofahren nicht teurer, sondern im Gegenteil zum Teil sogar billiger, weil der Verbrauch sinkt. Die neuen Techniken werden auch zu einem Absinken der CO2-Emissionen im Autoverkehr führen." · Wirtschaft: Selbstverpflichtungen als umweltpolitisches Instrument Moderne Umweltpolitik kann heute nicht mehr allein mit dem Ordnungsrecht, also mit Gesetzen und Verordnungen, gemacht werden. Eigenverantwortliches Engagement von Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Gruppen spielt eine immer wichtigere Rolle. Ein Beispiel dafür sind Selbstverpflichtungen der Industrie. Derzeit haben sich in fast 100 Selbstverpflichtungen diverse Branchen gegenüber der Bundesregierung verpflichtet, beispielsweise den Ausstoß von Schadstoffen in bestimmten Fristen um bestimmte Mengen zu verringern oder auf den Einsatz bestimmter Stoffe in der Produktion ganz zu verzichten. Das Umweltbundesamt hat in einer Studie die Leistungsfähigkeit von Selbstverpflichtungen untersuchen lassen. "Jede Selbstverpflichtung muß als eigener Fall betrachtet werden. Selbstverpflichtungen sind kein umweltpolitisches Allheilmittel. Sie können aber unter bestimmten Rahmenbedingungen ein wirksames Instrument sein, um umweltpolitische Ziele zu erreichen," faßte Troge die Ergebnisse zusammen. Die Bewertung von 84 der insgesamt rund 100 Selbstverpflichtungen zeigte: Erfolgreich sind vor allem jene Selbstverpflichtungen, die für die Unternehmen im Vergleich zu anderen Instrumenten relativ geringe Kosten verursachen und einfach umsetzbar sind. Sichergestellt sein muß vor allem, daß die Zielsetzung der Selbstverpflichtung über ein "business as usual" hinausgeht und geeignet ist, die politisch vorgegebenen Umweltziele zu erreichen. In Kürze wird das Umweltbundesamt die komplette Studie vorstellen. Bundesumweltminister Trittin bezeichnete freiwillige Selbstverpflichtungen als wichtiges Instrument der Umweltpolitik, das unter den in der Studie des UBA skizzierten Randbedingungen zu effektivem Umwelthandeln beitragen und das Umweltbewusstsein der Akteure stärken könne. "Es entspricht dem umweltpolitischen Kooperationsprinzip, dass ordnungsrechtlicher Zwang dort nicht erforderlich ist, wo das erwünschte Umweltziel freiwillig erreicht wird. Ob die der Bundesregierung von der Wirtschaft vorgelegten Selbstverpflichtungen eingehalten werden und die versprochenen Resultate erbringen, werden wir kritisch beobachten", erklärte Trittin. · Gentechnik: Risiken begrenzen, Verbraucher informieren Bio- und Gentechnik gelten als Schlüsseltechnologien für das kommende Jahrhundert. In den letzten Jahren haben deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb im Bereich der Biotechnologie stark aufgeholt. Das Umweltbundesamt hat untersucht, welchen Beitrag Bio- und Gentechnik für eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung leisten können (S. 263). "Wir können nicht pauschal sagen, daß die Bio- und Gentechnik eher positive oder eher negative Wirkungen für den Umweltschutz haben. Das hängt vom konkreten Anwendungsgebiet ab," erläuterte Troge. Bio- und Gentechnik können in der industriellen Produktion sowie der den Produktionsverfahren nachgeschalteten Umwelttechnik die Belastung der Umwelt mit Schadstoffen sowie den Energieverbrauch spürbar verringern (S. 241). So können durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Mikroorganismen und daraus gewonnenen Enzymen herkömmliche, energieintensive Herstellungsprozesse oder umweltbelastende chemische Stoffe ersetzt werden. In diesen Bereichen steckt noch erhebliches Potential für mehr Umweltschutz und Ressourcenschonung. Jedoch wird dies noch zu wenig genutzt. Die Förderung biotechnologischer Verfahren als ressourcenschonende, risikoärmere Alternative zu chemischen Synthesen wird eine wichtige Zukunftsaufgabe des Umweltbundesamtes sein, so Troge. Ob die Gentechnik auch im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion zu einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung beitragen kann, ist gegenwärtig offen. Noch gibt es zu viele Wissenslücken in der sogenannten "grünen Gentechnik" (S. 272). 1998 wurden in der Europäischen Union 238 Anträge auf die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen gestellt. 19 dieser Anträge auf den versuchsweisen, zeitlich und räumlich begrenzten Eintrag in die Umwelt kamen aus Deutschland. Damit finden in Deutschland an über 500 Standorten Freisetzungen statt. Insgesamt wurden in der EU seit 1990 über 1300 Freisetzungsanträge gestellt und 33 Anträge für die Zulassung für den europäischen Markt (Inverkehrbringen). Aus Sicht des Umweltbundesamtes kommt es darauf an, negative Wirkungen solcher Versuche auf die Umwelt zu vermeiden. Dazu bedarf es vor allem einer Beobachtung der Langzeitwirkungen - eines sogenannten Monitorings -, um die Folgen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Umwelt zu erfassen. Nur so lassen sich mögliche Wirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen erkennen und verläßliche Daten für die Bewertung gewinnen. Das Umweltbundesamt entwickelt zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Konzept für ein Monitoring. Dazu meinte Troge: "Wir müssen die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen. Schließlich greifen wir mit der Gentechnik tief in den Naturhaushalt ein und rufen möglicherweise Veränderungen hervor, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen Wer die ohnehin laufenden Versuche nicht nutzt, um daraus zu lernen, der vertut Chancen." Der Bundesumweltminister verwies in diesem Zusammenhang auf die unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft erzielte Einigung über eine grundlegende Novellierung der europäischen Gentechnik-Freisetzungs-Richtlinie: "Die neue Richtlinie bringt eine deutliche Verschärfung der Zulassungskriterien, eine Befristung der bislang unbefristeten Zulassungen auf maximal 10 Jahre, mehr Transparenz bei den Zulassungsverfahren durch eine verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Verpflichtung zum Monitoring und eine eindeutige Kennzeichnung. Mit diesen Regelungen haben wir europaweit die Grundlage für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Chancen und Risiken der Gentechnik geschaffen." Berlin, den 07.09.1999 Den Jahresbericht des Umweltbundesamtes gibt es auf CD-ROM oder in Papierform (330 Seiten). Er ist kostenlos erhältlich beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst (ZAD), Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-2912. Er kann auch über Internet (www.umweltbundesamt.de) bestellt werden.
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