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![]() PRESSEMITTEILUNG NR. 046 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Datum: 31. Januar 2002 Die neue Energieeinsparverordnung: Mehr Innovation, Effizienz und Klimaschutz im Gebäudebereich Zur Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1.2.2002 erklärt die baupolitische Sprecherin Franziska Eichstädt-Bohlig: Mit der Energieeinsparverordnung hat Rot-Grün den Weg frei gemacht für mehr Innovation, Effizienz und Klimaschutz im Gebäudebereich. Die Energieeinsparverordnung schreibt den Niedrigenergie-Haus-Standard für Neubau und umfassende Modernisierung verbindlich fest. Damit wird der Energiebedarf von Neubauten gegenüber dem bisherigen Standard um rund 30 Prozent verringert. Gleichzeitig werden der Energiepass und die Energiekennzahl eingeführt. Wie schon heute beim Kauf eines Kühlschranks wird die Energieeffizienz ein wichtiges Kriterium beim Kauf und bei der Vermietung von Wohnraum. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird durchgängig "primärenergetisch" bewertet. Das ist eine alte Forderung von uns und den Umweltverbänden, denn damit wird nicht nur der Energieverbrauch im Haus gezählt, sondern auch, wie effizient und umweltfreundlich die Energie erzeugt wird. Damit werden Anreize für die Anwendung von regenerativen Energien und hocheffizienten Heizsystemen geschaffen. Mittel- bis langfristig sind weitere Anstrengungen im Bereich Energieeinsparung nötig, um zusätzliche Potenziale zur C02-Minderung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu realisieren. Insbesondere gilt es, zukünftig Energiekennzahlen auch für den Wohnungsbestand verbindlich einzuführen und die Energieeffizienz für den Gebäudebestand weiter zu erhöhen. Wir fordern aber nicht nur die Energieeffizienz, wir fördern sie auch. Im Rahmen des CO2-Minderungsprogramm wird bereits die energetische Modernisierung von 300.000 Wohneinheiten gefördert. Darüber hinaus schlagen wir vor, nach dem Vorbild des früheren § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EstDV), für die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum einen Steuervorteil zu gewähren. Denkbar sind Sonderabschreibungen von 10% über 10 Jahre für energetisch wirksame Investitionen oder alternativ die Einführung einer Investitionszulage, die sich an der Höhe der erreichten Energieeffizienz bemisst.
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