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![]() Deutschland bekommt endlich ein modernes Naturschutzgesetz. Damit lösen wir eines der zentralen umweltpolitischen Versprechen des Koalitionsvertrages ein. Nach unzähligen Jahren des Stillstands unter der Vorgängerregierung hat die rot-grüne Koalition dieses wichtige Reformprojekt verwirklicht. Zu den bedeutenden Neuregelungen des Gesetzes zählen: die Schaffung eines bundesweiten Biotopverbundes auf mindestens zehn Prozent der Fläche der Länder, die flächendeckende Landschaftsplanung, die Definition einer guten naturschutzfachlichen Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und die Verankerung der Vereinsklage. Für das Meeresgebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste ist es jetzt möglich, europäische Schutzgebiete auszuweisen. Der Aufbau von Offshore-Windparks wird durch die Ausweisung geeigneter Vorranggebiete gefördert. Das Gesetz setzt auf einen kooperativen Naturschutz, der eine nachhaltige Nutzung der Natur mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt verbindet. Die Interessen der Nutzergruppen sind als Ergebnis intensiver Diskussionen ausgewogen berücksichtigt worden. Damit tritt Rot-Grün dem Verlust an wildlebender Fauna und Flora, aber auch an genetischen Ressourcen landwirtschaftlicher Nutzpflanzen entgegen. Wir fordern die Bundesländer auf, die nunmehr eröffneten Chancen für einen modernen Naturschutz beherzt zu ergreifen, um einen nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen zu sichern. Sie haben uns Bündnisgrüne dabei an ihrer Seite.
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