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![]() Bestandteil des Katalogs sind unter anderem umfangreiche Umweltziele. Dazu gehören beispielsweise die Senkung des Verkehrslärms, ein hochwertiges Fußwegenetz sowie ein hoher Anteil an innerörtlichen Tempo-30-Zonen. Nicht nur der Verkehr wird erfasst, sondern alle mobilitäts- und umweltrelevanten Bereiche wie Städtebau oder Siedlungsstruktur. Ein Ziel ist zum Beispiel eine "Stadt der kurzen Wege", um Autoverkehr zu vermeiden. "Güterversorgungsorte" wie Supermarkt, Kiosk oder ähnliches sollten demnach nicht weiter als 600 Meter (Gehzeit: circa 10 Minuten) vom Wohnort entfernt sein. Die im Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes zur Kommunalen Agenda 21 entwickelten Indikatoren sind Orientierungshilfen. Anhand dieser Richtwerte lässt sich erkennen, ob das jeweilige Ziel erreicht wurde. Geht es zum Beispiel um eine Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrsnetzes, wird der Anteil der Einwohner ermittelt, die höchstens 150 Meter von der nächsten Haltestelle entfernt wohnen. Bei Umweltziel "Lärmbekämpfung" ist der Richtwert der prozentuale Anteil der stark lärmbelasteten Wohn- und Geschäftsstraßen. Eine zentrale Aufgabe wird sein, aus dem Umweltziele-Katalog Maßnahmen für die jeweilige Stadt zu entwickeln, die an die örtlichen Bedingungen und Möglichkeiten angepasst sind. Darüber hinaus sind die bereits vorhandenen lokalen Agenda 21-Aktivitäten zu berücksichtigen. Bereits im November 2001 starteten in Erfurt und Lörrach Auftaktveranstaltungen zur nachhaltigen Verkehrsentwicklung. Schwerpunkt bei der (Weiter-) Entwicklung von Maßnahmen und Strategien ist dort vor allem der Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere der Bereich des Straßenbahnausbaus. In Lörrach steht das Innenstadtkonzept im Mittelpunkt. Dabei wird die schon vorhandene enge Verzahnung von Verkehrsentwicklungsplanung und Prozessen der Lokalen Agenda 21 konkretisiert. Die Vervollständigung des gesamtstädtischen Radwegenetzes steht ebenfalls auf dem Plan. Die Ergebnisse dieses ersten Modellversuches liefern Daten, die auch für andere Städte von Bedeutung sind. Berlin, den 21.01.2002
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