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Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Naturschutz    Datum: 18.01.2002
Schwung in die Agrarwende:
VgtM fordert:
Auch Produkte aus tierquälerischen Haltungen konsequent kennzeichnen - zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft, der Tiere und Verbraucher!

Der verbissene Kampf des Bauernverbandes gegen die Agrarwende ist ein geradezu peinliches Kapitel in der langen Geschichte des Verrats an den Bauern.
Natürlich ist es irgendwie verständlich, dass Verbandspräsident Sonnleitner Gift und Galle gegen die Bemühungen Renate Künasts spuckt, die Landwirtschaft für Natur, Tiere und Verbraucher wieder auf gesunde Füße zu stellen. Denn beim Bauernverband geht es in erster Linie darum, die Interessen einer mächtigen Industrielobby zu unterstützen.

Warum aber lassen sich so viele Bauern das gefallen, blasen sogar in dasselbe Horn?? Obwohl sich seit rund 40 Jahren die Schlinge namens "Strukturwandel" immer enger um ihre Hälse zuzieht. Seit 1950 wurde immerhin bis heute 90% der Bauern der Arbeitsplatz auf dem Bauernhof abgewürgt - ihr Platz wurde "wegrationalisiert". Und diese Entwicklung hält bis heute an - es ist wie Kannibalismus unter den Landwirten!

Nur die Agrarwende kann der bäuerlichen Landwirtschaft in Deutschland eine Chance geben. Dabei fällt dem Verbraucher eine entscheidende Rolle zu. Doch dazu muss er genau erkennen können, was er kauft. Seit es Tierfabriken in Deutschland gibt, wurde im Interesse der Indu-strie alles getan, um die grausamen Zustände zu vertuschen und eine heile Bauernhofwelt vor-zutäuschen. Der Knackpunkt ist also die schonungslose Kennzeichnung auch der tierquälerisch erzeugten Produkte: So lehnen 85 % der Bevölkerung die Käfighaltung von Legehennen ab, und auch das Verfassungsgericht hat sie als tierschutzwidrig verurteilt . Und doch dominieren immer noch die Käfigeier im Handel. Warum wird der Kunde nicht durch den Stempelaufdruck "Käfigei" vor dem Kauf gewarnt? Genauso müssten Produkte von

tierschutzwidriger Spaltenbodenhaltung kenntlich gemacht werden, z.B.: "Bewegungslose Dämmerlichthaltung auf Spaltenboden". Auch der Hinweis auf routinemäßig durchgeführte Verstümmelungen sollte obligatorisch sein: "Haltungsbedingte Schnabel-Verstümmelung", oder "Schwanz kupiert wegen nicht artgerechter Haltung". Wie schnell würden unter solchen Bedingungen die Verbraucher begreifen, warum die Masse der Produkte so entwürdigend billig ist. Erst dann könnten sich Produkte aus artgerechter und aus ökologischer Haltung wirklich massiv durchsetzen, und der höhere Preis für Produkte aus Weidehaltung mit Stroh-eingestreuten Ställen wäre für jeden nachvollziehbar und gerechtfertigt.

Wenn die verunsicherten Bauern sich entschieden für die Rettung ihrer Existenz engagieren wollten, müssten sie sich für die Agrarwende und die konsequente Kennzeichnung der tierischen Produkte nach ihrer Haltungsart einsetzen. Nur so können Arbeitsplätze auf dem Lande gesichert und der verheerende Preissturz tierischer Produkte gebremst werden.

Der VgtM fordert alle Verantwortlichen und Betroffenen auf, sich entschlossen für diesen Weg einzusetzen!

ViSdP
Karin Ulich, Mitglied des Vorstandes
für Rückfragen: Tel.: (08389) 577




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