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der Vorbereitung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember und Barcelona im März 2002. Bei diesen Vorbereitungen geht es vor allem um den "Lissabon-Prozess" (s. EU-Rundschreiben 3,4,5/2001 u. 11/2000 sowie Sonderteile 4/2001 und 2/2000), der das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in der EU verbessern soll. Aus umweltpolitischer Sicht ist außerdem die Diskussion über das Grünbuch soziale Verantwortung von Unternehmen besonders interessant, das eine nachhaltige Wirtschaftsweise fordert. "Lissabon-Prozess" & EU-Nachhaltigkeitsstrategie Auf dem Europäischen Rat von Stockholm im Dezember 2000 wurde beschlossen, dass der im März 2000 initiierte Lissabon-Prozess durch die in Göteborg im Juni 2001 zu beschließende EU-Nachhaltigkeits-strategie ergänzt werden soll. Konkret wurde in Stockholm beschlossen, auf dem Gipfel von Barcelona im März 2002 u.a. zu diskutieren, inwieweit der Umwelttechnologiesektor einen Beitrag zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung leisten kann; ein Bericht zur Vorlage an den Rat ist derzeit in der Europäischen Kommission in Arbeit. Seit Stockholm und verstärkt seit dem Gipfel in Göteborg ringen die unterschiedlichen Akteure - aufgrund von Komplexität und inhaltlicher Überforderung wie auch aus machtpolitischen Erwägungen - um die Etablierung von Strukturen, die eine Einbeziehung der Nachhaltigkeit im Lissabon-Prozess umsetzen können. Dabei setzen sich die Umweltverbände, u.a. DNR und EEB, dafür ein, in jedem Fall die Umsetzung des Artikel 6 des Amsterdamer Vertrags (Integration des Umweltschutzes in alle EU-Politiken) zu gewährleisten, sowie bei der Definition von Nachhaltigkeitsstrategien dem Umweltschutz und der globalen sozialen Gerechtigkeit angemessenen Rang einzuräumen. Eine nachrangige Unterordnung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit unter die Ziele Wachstum und Wettbewerb lehnt der DNR ab. Die Tagesordnungspunkte im Einzelnen: Soziale Verantwortung von Unternehmen: Umweltintegration Die Minister/innen werden einen Beschluss über die soziale Verantwortung von Unternehmen annehmen. Im von der Kommmission vorgelegten Grünbuch vom Juli dieses Jahres sollen Unternehmen verpflichtet werden, nachhaltig zu wirtschaften, d.h. neben wirtschaftlichen Aspekten auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen ("Triple-Bottom-Line"-Konzept"; s. Sonderteil zum EU-Rundschreiben 7+8/2001). EU-Beschäftigungspaket und Arbeitsplatzqualität Als weiterer Tagesordnungspunkt steht eine Einigung über das EU-Beschäftigungspaket aus. Unter anderem wird der Rat für Beschäftigung und Soziales über den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2001 des Rates und der Kommission und die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2002 diskutieren, die dem Europäischen Rat von Laeken im Dezember vorgelegt werden sollen. Teil der EU-Beschäftigungspolitischen Leitlinien sind neue von der Kommission neu vorgeschlagene Leitlinien über die Arbeitsplatzqualität ("better jobs"), die dieses Jahr aufgrund der Vorgaben der Europäischen Räte von Stockholm und Göteborg erarbeitet wurden. Außerdem wird erwartet, dass die Minister/innen ein Indikatorenset zur Arbeitsplatzqualität annehmen werden. Die Kommission fordert die Mitgliedsstaaten auf, sich klar zu den beschäftigungspolitischen Zielsetzungen im Rahmen der Lissabon-Strategie zu bekennen und auch den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Leitlinien zur Überwindung der ungleichen Bezahlung von Arbeitnehmern unterschiedlichen Geschlechts sowie über die Festlegung nationaler Beschäftigungsziele zuzustimmen. Der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) hat in seiner Halbzeitsbilanz der EU-Beschäftigungsstrategie im Mai unter anderem die Integration der EU-Verkehrs-, Energie- und Umweltpolitiken in EU-Beschäftigungsstrategie ("Lissabon-Strategie") gefordert. (s. EU-Rundschreiben 6/2001) (s. auch Sonderteil zum EU-Rundschreiben 9+10/2001) Arbeitsschutz: Asbest-Richtlinie Die belgische EU-Ratspräsidentschaft wird die Ministerinnen über den Stand der Arbeiten an der Asbest-Richtlinie (83/477/EWG) informieren. Dabei soll das bestehende EU-Verbot, Asbest zu verwenden, um Arbeitsschutzbestimmungen bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten ergänzt werden. Beteiligungsrechte von Arbeitnehmern Die Präsidentschaft wird den Ministerrat außerdem über den Stand der Arbeiten an der Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Genossenschaften unterrichten. Ergänzt werden sollen Beteiligungsrechte von Arbeitnehmern. Weitere Tagesordnungspunkte: * Strukturelle Indikatoren; * Soziale Mediation; * Gemeinsame Ziele im Bereich Renten; * Soziale Sicherungssysteme (Vereinfachung der Verordnung 1408/71 sowie deren Anwendbarkeit auf Drittstaaten); * Indikatorenset und Gemeinsamer Bericht des Rates und der Europäischen Kommission über die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ("social inclusion"); * Europäisches Jahr der Behinderten 2003; * Gleichstellung der Geschlechter ("gender mainstreaming"); * Verordnung zur sozialen Sicherheit von Wanderarbeitern; * Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; * Lebenslanges Lernen. Weitere Informationen: Anja Köhne, Tel: 0170/3202 503, Tel: 030/4433 91-39 Claudia Kabel, Tel: 030/4433 91-40 Wir können Ihnen weitere Kontakte zu allen angesprochenen Einzelthemen nennen. Europäisches Umweltbüro (EEB), Tel: 0032/2/289 109-0, www.eeb.org Friends of the Earth Europe (FoEE) Tel: 0032/2/542 0180, www.foeeurope.org Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC) Tel: 0032/2/224 05-55, www.etuc.org
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