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![]() Atommülltransporten ausgehen, habe sich die Bundesregierung von den Atomkraftbetreibern vereinnahmen lassen und auf ausreichende gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor den atomaren Gefahren verzichtet. Renate Backhaus, atompolitische Sprecherin des BUND-Vorstands: "Die Bundesregierung hat sich aus Angst vor Entschädigungsklagen zum Erfüllungsgehilfen der Atomindustrie gemacht. Das Ergebnis ist ein Atomgesetz, dass den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke garantiert und ihre großen Gefahren ignoriert. Dabei ist spätestens seit dem 11. September sonnenklar, dass die bisherige Geringschätzung des so genannten Restrisikos nicht zutrifft. Eine Neubewertung ist überfällig. Und die kann aus unserer Sicht nur eine Konsequenz haben: Den Entzug der Betriebserlaubnis für alle deutschen Atomkraftwerke." Nach Ansicht des BUND haben die Terroranschläge vom 11. September auf drastischste Weise gezeigt, wie real das Szenario eines durch Anschläge ausgelösten Atomunfalls sei. Nicht umsonst habe die Bundesregierung seitdem innenpolitische Maßnahmen zur Terrorbekämpfung massiv vorangetrieben. Renate Backhaus: "Die Anti-Terror-Pakete der Bundesregierung werden dicker und dicker. Doch die größte Gefahr - mögliche terroristische Anschläge auf Atomanlagen - interessiert die Regierung offenbar nicht. Rot-Grün wartet nicht einmal die Ergebnisse der Reaktorsicherheitskommission ab, die eigens mit der Untersuchung der Terrorgefahren beauftragt wurde. Eine Verschiebung der Gesetzesnovelle wäre das mindeste gewesen. Denn auch die Kommission muss zu dem Schluss kommen: Nur ein stillgelegtes AKW ist wirklich sicher." Auch menschliches Versagen oder bewusstes Fehlverhalten könne immer wieder zu schweren Sicherheitsverstößen in Atomanlagen führen. Das hätte die jüngste Serie von Pannen in den süddeutschen Atomkraftwerken wie beispielsweise in Phillipsburg erneut deutlich gemacht. Nur durch Zufall sei es dabei bisher nicht zu verheerenden Folgen gekommen. Die vielen fundierten Einwände, die von Umwelt- und Gesundheitsschützern bei der Anhörung zur Atomgesetzesnovelle vorgebracht wurden, seien im neuen Gesetz ebenso völlig unberücksichtigt geblieben. Es habe keine einzige Änderung im Vergleich zur ersten Fassung gegeben. Die Anhörung der Verbände könne nach Ansicht des BUND deshalb nur als Farce bezeichnet werden. Das gelaufene Verfahren liefere erneut den Beweis, dass die Interessen der Atomindustrie ungleich mehr zählten als die der gefährdeten Menschen. Bei Rückfragen: BUND-Pressestelle, Daniel Kluge, Tel. 030-27586-464 / -425, Fax: -449, mobil: 0177-7190500, E-Mail: presse@bund.net; Presse-Archiv unter www.bund.net/archiv.
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