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Presse-Stelle:  BUND Landesverband Baden Württemberg, D-79110 Freiburg
Rubrik:Energie    Datum: 14.12.2001
Atomgesetz ist Weihnachtsgeschenk für Atomindustrie
BUND verlangt Neubewertung des "Restrisikos"
Trotz der realen Bedrohungen für Mensch und Umwelt, die täglich von Atomanlagen und
Atommülltransporten ausgehen, habe sich die Bundesregierung von den
Atomkraftbetreibern vereinnahmen lassen und auf ausreichende gesetzliche
Maßnahmen zum Schutz vor den atomaren Gefahren verzichtet.

Renate Backhaus, atompolitische Sprecherin des BUND-Vorstands: "Die
Bundesregierung hat sich aus Angst vor Entschädigungsklagen zum
Erfüllungsgehilfen der Atomindustrie gemacht. Das Ergebnis ist ein
Atomgesetz, dass den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke garantiert und ihre
großen Gefahren ignoriert. Dabei ist spätestens seit dem 11. September
sonnenklar, dass die bisherige Geringschätzung des so genannten Restrisikos
nicht zutrifft. Eine Neubewertung ist überfällig. Und die kann aus unserer
Sicht nur eine Konsequenz haben: Den Entzug der Betriebserlaubnis für alle
deutschen Atomkraftwerke."

Nach Ansicht des BUND haben die Terroranschläge vom 11. September auf
drastischste Weise gezeigt, wie real das Szenario eines durch Anschläge
ausgelösten Atomunfalls sei. Nicht umsonst habe die Bundesregierung seitdem
innenpolitische Maßnahmen zur Terrorbekämpfung massiv vorangetrieben.

Renate Backhaus: "Die Anti-Terror-Pakete der Bundesregierung werden dicker
und dicker. Doch die größte Gefahr - mögliche terroristische Anschläge auf
Atomanlagen - interessiert die Regierung offenbar nicht. Rot-Grün wartet
nicht einmal die Ergebnisse der Reaktorsicherheitskommission ab, die eigens
mit der Untersuchung der Terrorgefahren beauftragt wurde. Eine Verschiebung
der Gesetzesnovelle wäre das mindeste gewesen. Denn auch die Kommission muss
zu dem Schluss kommen: Nur ein stillgelegtes AKW ist wirklich sicher."

Auch menschliches Versagen oder bewusstes Fehlverhalten könne immer wieder
zu schweren Sicherheitsverstößen in Atomanlagen führen. Das hätte die
jüngste Serie von Pannen in den süddeutschen Atomkraftwerken wie
beispielsweise in Phillipsburg erneut deutlich gemacht. Nur durch Zufall sei
es dabei bisher nicht zu verheerenden Folgen gekommen.

Die vielen fundierten Einwände, die von Umwelt- und Gesundheitsschützern bei
der Anhörung zur Atomgesetzesnovelle vorgebracht wurden, seien im neuen
Gesetz ebenso völlig unberücksichtigt geblieben. Es habe keine einzige
Änderung im Vergleich zur ersten Fassung gegeben. Die Anhörung der Verbände
könne nach Ansicht des BUND deshalb nur als Farce bezeichnet werden. Das
gelaufene Verfahren liefere erneut den Beweis, dass die Interessen der
Atomindustrie ungleich mehr zählten als die der gefährdeten Menschen.


Bei Rückfragen: BUND-Pressestelle, Daniel Kluge, Tel. 030-27586-464 / -425,
Fax: -449, mobil: 0177-7190500, E-Mail: presse@bund.net; Presse-Archiv unter
www.bund.net/archiv.


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