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![]() Nach einer langen Diskussion hat sich die rot-grüne Koalition auf ein Gesetz zur Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geeinigt. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzprogrammes. Ziel ist es, durch dieses Gesetz die Hälfte der CO2-Einsparung durch KWK von 23 Mio. t CO2 bis 2010 zu erreichen. Die wichtigsten Eckpunkte der Einigung sind eine Förderdauer für modernisierte KWK-Anlagen bis 2010 mit erhöhten Fördersätzen gegenüber dem KWK-Gesetzentwurf. Die Fördersätze beginnen bei 3,4 Pf. im Jahr 2003 und verringern sich auf 3,1 Pf./kWh im Jahr 2010. Förderfähige KWK-Anlagen müssen bis Ende 2005 ans Netz gehen. Darüber hinaus wird ein Monitoring im Jahr 2004 in das Gesetz aufgenommen, in dem überprüft wird, ob die erwarteten CO2-Einsparungen realisiert werden können. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. März 2002 in Kraft treten. Als Ergebnis dieser Einigung wird die Regierungsvorlage verändert. Dies ist ein gutes Ergebnis. Mit diesen Änderungen wird sichergestellt, dass durch dieses Gesetz eine zügige Modernisierung von KWK-Anlagen erfolgen kann. Außerdem enthält das Gesetz eine gute Förderung für Brennstoffzellen und kleine Blockheizkraftwerke. Dies ist ein wichtiger Einstieg in eine dezentrale Energieversorgungsstruktur. Zwar ist bedauerlich, dass die Industrie bei der Eigenstromerzeugung nicht gefördert wird, aber sie hat sich selbstverpflichtet, dennoch in diesen Bereich zu investieren. Durch diese Selbstverpflichtung sollen bis zum Jahr 2010 11.5 Mio t CO2 eingespart werden. Dieses Gesetz wird sich auch positiv auf den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken, weil insbesondere die Anlagenbauer nun mit neuen Aufträgen rechnen können und die Energiewirtschaft in Deutschland insgesamt moderner wird. Die Belastung für die Industrie ist geringer als durch das bisherige Vorschaltgesetz, das abgelöst wird, und ist zudem auf 0,1 Pf./kWh gedeckelt. Das heißt, Klimaschutz und Wirtschaftsförderung passen zusammen, wenn man es intelligent macht und wenn man auf Innovation setzt. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Energieeinsparverordnung und dem Altbausanierungsprogramm ist dies nun ein vierter wichtiger Bestandteil der Energiewende durch die rot-grüne Bundesregierung. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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