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![]() Die rot-grüne Bundesregierung bringt die Novelle der Freiwilligendienste auf den Weg. Die bisherige rudimentäre Regelung des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres und der Freiwilligendienste im Ausland wird in der Novelle als jugendpolitische Maßnahme verankert. Damit kommen die Regierungsfraktionen direkt der Forderung vieler Jugendlicher nach, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern. Seit Jahren ist das Angebot an Stellen für die hohe Nachfrage viel zu gering. Wir wollen mit dieser Novelle die Vereinbarung des Koalitionsvertrages umzusetzen. Künftig werden durch das Gesetz die Einsatzfelder über den sozialen und ökologischen Bereich hinaus erweitert. Das freiwillige Jahr ist ein Lerndienst, den Jugendliche auch im kulturellen und sportlichen Bereich - sowohl im In- als auch im Ausland - leisten können. Stellen in Musen, Bibliotheken, in sozio- kulturellen Zentren, im Bereich des Verbraucherschutzes, die Erweiterung der Einsatzstellen bei Einrichtungen der Erinnerungsarbeit und im Denkmalschutz werden dadurch ermöglicht. Erfahrungen, die Jugendliche in dieser Zeit sammeln, stärken ihre soziale und interkulturelle Kompetenz. Diese Fähigkeiten können am Ende des Freiwilligen Dienstes durch ein Zeugnis bescheinigt werden. Gerade hierdurch erwarten wir eine Aufwertung des freiwilligen Engagements. Die Einbindung in konkrete Arbeitszusammenhänge der jeweiligen Arbeitsstelle kann die Entscheidung von Jugendlichen über künftige Ausbildungs- und Berufswünsche klären helfen. Diese Orientierungsmöglichkeit ist gerade für Schulabgänger nicht zu unterschätzen. Wir legen Wert darauf, dass es in der Inanspruchnahme des Freiwilligendienstes keine Hierarchie der schulischen Vorbildung geben darf und dass diese Maßnahme für Jugendliche mit Migrationshintergrund gleichermaßen offen steht. Mit der Novelle wird es für alle Jugendlichen möglich, sich nach Ende der Vollzeitschulpflicht in einem freiwilliges Jahr zu engagieren. In der Novelle wird ein 5-wöchiges pädagogisches Begleitseminar für die Jugendlichen im In- und Ausland festgelegt. Diese Zeit wurde gerade von den Vertreterinnen der Freiwilligen gefordert. In ihren Augen ist sie unter anderem für den Erfahrungsaustausch und für Projekte unabdingbar. Wir sind dieser Forderung gerne nachgekommen, da der Lerndienstcharakter der Maßnahme dadurch unterstrichen wird. Dieses Seminar wird vom Ministerium für Frauen, Jugend und Senioren finanziell gefördert. Des weiteren kann der freiwillige Dienst nun auch mit Unterbrechungen geleistet werden. Dies ist vor allem für Jugendliche wichtig, die eine Wartezeit überbrücken müssen. Auch im Ausland gibt es eine pädagogische Begleitung von 5 Wochen. Davon können der nötige Sprachkurs im In- oder Ausland sowie zwei Wochen pädagogische Begleitung im Ausland geleistet werden. Für uns ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der Novelle ein weiterer Schritt in die Richtung einer Zivildienstkonversion gegangen wird. Der freiwilligen Dienst wird künftig als Zivildienst anerkannt. Dies nimmt zum einen dem Zivildienst den Zwangscharakter des Arbeitsdienstes, führt zum anderen aber dazu, dass der positive Aspekt des sozialen Engagements von Jugendlichen erhalten bleibt, ohne dabei Arbeitsplätze zu ersetzen. Durch die Regelungen in der Novelle und die Änderung des 2. Gesetzes zur Familienförderung werden künftig Freiwillige Kindergeld erhalten. Damit wurde ein lange beklagter Missstand endlich beseitigt. Wir fordern nun die Bundesländer auf, sich für eine Erweiterung des freiwilligen Engagements einzusetzen, da die Träger für die neuen Stellen von den Bundesländern anerkannt und auch gefördert werden. Grundsätzlich wird die Novelle von uns als notwendiger Schritt in die Richtung einer eindeutigeren Regelung des freiwilligen Engagements gewertet, die nach wie vor aussteht. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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