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![]() Wir begrüßen das Drängen der Europäischen Kommission, die Sonderbehandlung des produzierenden Gewerbes innerhalb der ökologischen Steuerreform im Sinne des Klimaschutzes zielführender zu gestalten. Wir haben dies wiederholt gefordert. Eine pauschale Verlängerung des bestehenden Systems um 10 Jahre halten wir daher für wenig sinnvoll. Eine Neugestaltung muss allerdings sorgfältig vorbereitet werden und kann daher nicht im Schnellverfahren erfolgen. Als Zieljahr sollte 2004 angestrebt werden. Die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft muss verbindlicher und mit konkreten Sanktionen verknüpft werden. Die Steuererleichterungen bei der Ökosteuer sollten an die Durchführung eines Energieaudits gekoppelt werden, um das Kostenbewusstsein weiter zu schärfen und vorhandene Einsparpotenziale aufzudecken. Eine solche systematische Erfassung und Prüfung der Umweltsituation und Emissionen jedes Unternehmens dient auch der Vorbereitung auf den Emissionshandel, der ab 2005 in der EU eingeführt werden soll. Eine verbindliche Emissionsobergrenze ist mittelfristig die beste Gegenleistung für die Gewährung weitgehender Steuererleichterungen. Großbritannien hat ein solches Modell bereits erfolgreich eingeführt. Wir gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung in diesem Sinne mit Kommissar Monti auf eine vernünftige Neuregelung einigt. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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