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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Technologie    Datum: 11.12.2001
Grüne begrüßen restriktive Regelung zu unaufgefordert zugesandten Werbe-E-Mails (Spam)
Andrea Fischer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie erklärt:

Der Rat der Telekommunikationsminister der Europäischen Union hat
eine politische Einigung hinsichtlich der strittigen Punkte Spam und
Cookies in der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener
Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen
Kommunikation erreicht.

Hinsichtlich von Werbe-E-Mails wurde eine weitgehende
Zustimmungsregelung (Opt-In) vereinbart. Danach dürfen ohne
Einwilligung der Empfänger grundsätzlich keine Mails versandt werden.
Wir begrüßen diese Regelung, für die sich die Bundesregierung stark
gemacht hatte. Allerdings hat die Regelung einen deutlichen
Schönheitsfehler: Zukünftig sind Werbe-Mails an Kunden, zu denen
Geschäftsbeziehungen bestehen, erlaubt. Wer also schon einmal ein
Buch online bestellt hat, dem darf der Lieferant künftig Werbe-Mails
zusenden. Wir bedauern, dass die Bundesregierung sich hier nicht mit
ihrer strengeren Position durchsetzen konnte.

Die Selbstverpflichtung der deutschen Internetwirtschaft, zunächst
immer das Einverständnis des Kunden einzuholen, wird vor dem
Hintergrund dieser Regelung an Bedeutung gewinnen. Die Menschen
werden nur dann e-commerce nutzen, wenn sie sicher sein können, dass
ihr Posteingang hinterher nicht mit nutzloser Werbung verstopft wird.

Die gefundene Regelung darf nicht durch das Europäische Parlament
(EP) geschwächt werden. Das EP hatte sich für eine klare
Opt-Out-Regelung ausgesprochen. Danach wären Werbe-Mails an jeden
möglich, der sich nicht von sich aus dagegen ausspricht.

In Bezug auf Cookies - Dateien, die auf der Festplatte des Users beim
Aufrufen einer Web-Seite gespeichert werden - wurde eine Regelung
gefunden, die besagt, dass ein Cookie zunächst beim Öffnen gesetzt
werden darf, dass dann aber die Frage, ob das Cookie akzeptiert wird,
erscheinen muss. Diese Regelung ist nicht sehr überzeugend. Der Kunde
muss die Möglichkeit haben, sich wirksam vor Cookies zu schützen.
Hier hatte das EP eine klarere Regelung als die jetzt gefundene
formuliert. Eine Verschärfung durch das EP ist wünschenswert.

Die Internetwirtschaft muss begreifen, dass die Menschen nur dann
Vertrauen in das Netz gewinnen werden, wenn ihre
Persönlichkeitsrechte auch hier gewahrt werden. Wir werden uns daher
für ein einheitliches Gütesiegel für Webseiten, die ein hohes Niveau
an den Datenschutz respektieren, einsetzen.


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