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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Politik    Datum: 10.12.2001
ödp-Kritik an Jürgen Trittin:
"Wieder einmal nichts erreicht!"
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) kritisiert die aktuelle Vereinbarung der Bundesregierung mit den Mobilfunkbetreibern. Dabei konnte sich die rot-grüne Regierung und das von Jürgen Trittin geführte Bundesumweltministerium nicht dazu durchringen, die Strahlengrenzwerte für Mobilfunkanlagen und Handys zu senken. "Wieder einmal hat der Grüne Trittin nichts erreicht, außer die sogenannten ´Selbstverpflichtungen´ der Industrie", moniert ödp-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. "Nach der Atomausstiegspleite lässt Trittin jetzt einen weiteren zahnlosen Tiger frei." Die Selbstverpflichtungsmaßnahmen sind zwar in Ordnung, so die ödp, allerdings ohne die Senkung der Strahlengrenzwerte nur Kosmetik.

In der Forschungsliteratur werden krebsfördernden Wirkungen, genetische Schäden, die Beeinflussung des Zentralen Nervensystems bis hin zur Beeinträchtigung von Hirnfunktionen und eine Störung des Hormon- und Immunsystems durch die gepulste Mobilfunkstrahlung diskutiert. Da diese möglichen Schäden nur durch Langzeituntersuchungen eindeutig nachweisbar sind, gibt es für diese Effekte noch nicht genügend gesicherte wissenschaftliche Belege. Aber das Beispiel über die sich wandelnde wissenschaftliche Bewertung von Schäden durch radioaktive Strahlen sollte zur Vorsicht mahnen, unterstreicht die ödp.

Der deutsche Grenzwert beträgt derzeit 9000 mW/m2 für Handys mit 1800 MHz und 4500 mW/m2 bei 900 MHz (z.B. D1-Netz). In vielen Ländern ist er um Größenordnungen niedriger; in Salzburg etwa beträgt er 1 mW/m2 für jede Anlage. Auch China und Russland haben wesentlich niedrigere Grenzwerte. "Nach dem Stand der Technik ist ein Grenzwert von 0,1 mW/m2 möglich", so Moseler. Mit der Einführung des neuen UMTS-Mobilfunknetzes soll die Zahl der Mobilfunksender im laufenden Jahrzehnt mehr als verdoppelt werden. Angesichts des enormen Forschungsbedarfs über die Langzeitfolgen elektromagnetischer Strahlung gibt es im Interesse der Gesundheit der Bürger, vor allen von Schwangeren, Kindern und Jugendlichen, für verantwortungsbewusste Politik nur eine Entscheidung: Die heutigen Grenzwerte müssen als Minimalforderung zumindest auf einen vorsorgeorientierten Anlagegrenzwert gesenkt werden. Dieser Wert liegt in der Schweiz gegenüber den deutschen Werten um den Faktor 10 niedriger.

Darüber hinaus können Interessierte unter www.oedp.de sich an einer entsprechenden E-Mail-Aktion an Bundeskanzler Gerhard Schröder beteiligen, teilt die ödp mit.

Text kann unter www.oedp.de heruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudius Moseler,
Generalsekretär der ödp
Ökologisch-Demokratische Partei
Generalsekretär Dr. Claudius Moseler

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