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![]() Wir begrüßen das Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst, das heute in Kraft tritt. Dieses Gesetz wird die Präsenz von Frauen im Öffentlichen Dienst deutlich verbessern, die Stellung der Frauenbeauftragten stärken und Gleichstellungspläne verbindlich umsetzen. Durch die Quotierung der Ausbildungsplätze für junge Frauen schaffen wir außerdem mehr Gerechtigkeit in der jüngeren Generation. Eine Neuregelung des Frauenfördergesetzes, das noch aus den Zeiten der Frauenministerin Merkel stammte, war dringend notwendig. Mit seinen vielen unverbindlichen Vorgaben war das Frauenfördergesetz ein wahrer Papiertiger. Auf ein Gleichberechtigungsgesetz mit effektiven Quotierungsregelungen haben die Frauen lange warten müssen; nun ist es soweit. Die von der rot-grünen Koalition umgesetzte Reform ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben. Die Gleichberechtigung in der Privatwirtschaft steht jedoch derzeit noch aus. Gerade für diesen Bereich müssen effektive gesetzliche Lösungen gefunden werden. Die privaten Unternehmen müssen in Sachen Frauenförderung stärker in die Pflicht genommen werden. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressestelle 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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