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![]() Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung vorgelegten Übernahmegesetz zugestimmt. Damit werden erstmals eindeutige und klare Regelungen für die immer öfter stattfindenden Unternehmensübernahmen aufgestellt. Diese Regelungen sollen künftig einen fairen und transparenten Prozess der Übernahmen garantieren. Mit dem Übernahmegesetz wird ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen der Anleger, der Gesellschaft und der Arbeitnehmer geschaffen. Der Vorstand einer Gesellschaft erhält mit Genehmigung des Aufsichtsrates mehr Kompetenzen im Hinblick auf die Abwehrmöglichkeiten eines Übernahmeangebotes. Dennoch wird damit die Hauptversammlung als entscheidendes Gremium einer Gesellschaft nicht entmachtet. Denn sie entscheidet, ob sie den Vorstand auf Vorrat zu Abwehrmaßnahmen bevollmächtigt oder nicht. Ein schlechtes Management dürfte es da angesichts des Drucks des Kapitalmarktes schwer haben. Übernahmen sind Wettbewerbe um das bessere Managementkonzept. Deswegen müssen die zentralen Entscheidungskompetenzen über Annahme oder Ablehnung eines Übernahmeangebotes bei den Anlegern und der Hauptversammlung liegen. Eine nationale Lösung durch ein Übernahmegesetz ist im Grundsatz notwendig und daher zu begrüßen. Nationale Lösungen und Sonderregelungen, die es Unternehmen auf verschiedene Art und Weise erlauben, sich gegen Übernahmen zu wehren, können aber nur als Übergangslösung akzeptiert werden. Denn angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung der Kapitalmärkte und des Voranschreitens der europäischen Integration sind international kompatible und allgemein anerkannte Übernahmerichtlinien nötig. Deswegen ist die Bundesregierung gefordert, sich aktiv und konstruktiv auf europäischer Ebene für die Überwindung der nationalen Sonderregelungen im Übernahmerecht und für ein ?level playing field' einzusetzen. --- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressestelle 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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