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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Wirtschaft    Datum: 30.11.2001
Nationales Übernahmegesetz:
Endlich Regeln für die Übernahmen
Andrea Fischer, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt:

Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung vorgelegten
Übernahmegesetz zugestimmt. Damit werden erstmals eindeutige und
klare Regelungen für die immer öfter stattfindenden
Unternehmensübernahmen aufgestellt. Diese Regelungen sollen künftig
einen fairen und transparenten Prozess der Übernahmen garantieren.
Mit dem Übernahmegesetz wird ein Ausgleich zwischen den verschiedenen
Interessen der Anleger, der Gesellschaft und der Arbeitnehmer
geschaffen.

Der Vorstand einer Gesellschaft erhält mit Genehmigung des
Aufsichtsrates mehr Kompetenzen im Hinblick auf die
Abwehrmöglichkeiten eines Übernahmeangebotes. Dennoch wird damit die
Hauptversammlung als entscheidendes Gremium einer Gesellschaft nicht
entmachtet. Denn sie entscheidet, ob sie den Vorstand auf Vorrat zu
Abwehrmaßnahmen bevollmächtigt oder nicht. Ein schlechtes Management
dürfte es da angesichts des Drucks des Kapitalmarktes schwer haben.

Übernahmen sind Wettbewerbe um das bessere Managementkonzept.
Deswegen müssen die zentralen Entscheidungskompetenzen über Annahme
oder Ablehnung eines Übernahmeangebotes bei den Anlegern und der
Hauptversammlung liegen.

Eine nationale Lösung durch ein Übernahmegesetz ist im Grundsatz
notwendig und daher zu begrüßen. Nationale Lösungen und
Sonderregelungen, die es Unternehmen auf verschiedene Art und Weise
erlauben, sich gegen Übernahmen zu wehren, können aber nur als
Übergangslösung akzeptiert werden. Denn angesichts der zunehmenden
internationalen Verflechtung der Kapitalmärkte und des
Voranschreitens der europäischen Integration sind international
kompatible und allgemein anerkannte Übernahmerichtlinien nötig.
Deswegen ist die Bundesregierung gefordert, sich aktiv und
konstruktiv auf europäischer Ebene für die Überwindung der nationalen
Sonderregelungen im Übernahmerecht und für ein ?level playing field'
einzusetzen.

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