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![]() Große Skepsis gegen verbrauchende Embryonenforschung zeigt sich auch beim Votum des Nationalen Ethikrates. Selbst seine Empfehlung, den Import embryonaler Stammzellen strengstens zu regeln, stehen große moralische und wissenschaftliche Bedenken gegenüber. Ein Plädoyer für utilitaristisches Unterspülen des Wertes frühen menschlichen Lebens geht von diesem Votum nicht aus. Die Gefahr aber, dass dem wirtschaftlichen und patentrechtlichen Ausweiden des schutzwürdigen Embryos nicht wirksam Einhalt geboten werden kann, wäre nicht gebannt. Der Geist des Embryonenschutzgesetzes gilt auch für den Forschungsbereich. Bei der anstehenden Parlamentsentscheidung gilt es, die Verwertung von künstlich erzeugten Embryonen für die Forschung als ethisches Tabu zu erhalten. Dem künstlich erzeugten Embryo, egal wo auf der Welt er erzeugt wurde, darf kein geringerer Status zukommen als dem gezeugten Embryo. Die Chancen der medizinischen Grundlagenforschung in Deutschland sind jenseits der embryonalen Stammzellforschung zu nutzen und liegen insbesondere in der adulten Stammzellforschung. Für die Erkenntnisgewinnung und Grundlagenforschung braucht Deutschland diesen Forschungszweig nicht. Forschungspolitisch muss verstärkt in die Alternativen in und zur Stammzellforschung investiert werden. Eine einseitige Ausrichtung auf biologistische Euphorien ist mit den Prinzipien der Aufklärung und des Humanismus schwerlich zu vereinbaren. --- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressestelle 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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