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![]() erklären der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Reinhard Loske, die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrike Mehl, , die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Deichmann und die naturschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Sylvia Voß: Es ist eine umweltpolitische Erfolgsstory: Die Gesamtnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird heute im Bundestag verabschiedet. Damit lösen wir ein zentrales umweltpolitisches Versprechen des Koalitionsvertrages ein. Vorausgegangen sind monatelange, intensive Diskussionen mit allen betroffenen Interessengruppen. Die Anregungen aus diesen Gesprächen sowie aus den Beratungen des Bundesrates haben wir in die parlamentarischen Beratungen einbezogen. Mit dem Gesetz ermöglichen wir neue Wege eines nachhaltigen und kooperativen Naturschutzes. So wird die Natur in unserer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und zugleich als Lebensgrundlage des Menschen gesichert. Eine nachhaltige Nutzung der Natur verbindet sich mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt. In diesem Sinne bieten wir mit der Novellierung eine Lösung für den in den letzten Monaten immer wieder thematisierten Konflikt zwischen Klimaschutz und Naturschutz beim Ausbau der Offshore-Windenergie. Wir schaffen für das Meeresgebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste die Grundlagen für die Ausweisung europäischer Schutzgebiete, und ermöglichen gleichzeitig die Ausweisung von geeigneten Vorranggebieten für den Bau von Offshore-Windparks. Die Novelle bringt in vielen Bereichen des Naturschutzes deutliche Verbesserungen: Durch die Schaffung eines bundesweiten Biotopverbunds soll auf mindestens zehn Prozent der Fläche der Länder dem Naturschutz Vorrang eingeräumt werden. Die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft schließt jetzt naturschutzfachliche Aspekte ein. Die Landwirte werden verpflichtet, Hecken- und Saumstrukturen zu erhalten; die Neueinrichtung der Vernetzungsstrukturen kann weiterhin durch Agrarumweltprogramme gefördert werden. Gestärkt wird auch der Schutz der Gewässer und der Uferzonen. Das Instrument der Landschaftsplanung wird flächendeckend eingeführt, die Vereinsklage im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Das neue Bundesnaturschutzgesetz muss in den kommenden drei Jahren in den Ländern umgesetzt werden. Es liegt nun an den Landesregierungen, die Möglichkeiten des neuen Naturschutzrechtes zu nutzen, um einen nachhaltigen Umgang mit unserer Lebensgrundlage zu sichern. Wir werden diesen wichtigen Umsetzungsprozess intensiv begleiten. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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