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![]() Wir begrüßen, dass sich die Enquête-Kommission klar und deutlich gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen ausgesprochen hat. Der Teilbericht der Enquêtekommission würdigt ausführlich alle ethischen, rechtlichen, medizinischen und naturwissenschaftlichen Argumente. Dem Deutschen Bundestag wird damit eine umfassende Entscheidungsgrundlage für eine verantwortliche Entscheidung vorgelegt. Die Kommission spricht sich entschieden für die Wahrung des hohen Schutzniveaus des Embryonenschutzgesetzes aus. Sie fordert den Deutschen Bundestag auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen zu verhindern. Wenn die Durchsetzung eines absoluten Importverbotes aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, spricht sich ein Teil der Kommission dafür aus, dass er auf vorhandene Stammzelllinien beschränkt wird, zu deren Gewinnung die Entscheidung über Tod und Leben bereits in der Vergangenheit gefallen ist. In jedem Fall sollen Fragen des Imports durch den Gesetzgeber und mit Hilfe einer staatlichen Kontrollbehörde geregelt werden. Bis dahin sollte ein Einfuhr-Moratorium gelten. Die Kommission ist sich darüber einig, dass es keine unterschiedliche Behandlung von öffentlicher und privater Forschung geben darf. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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