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Nach § 11a der Störfall-Verordnung müssen die Betreiber von chemischen oder anderen Produktionsanlagen die Anwohner und Öffentlichkeit über die Risiken ihrer Anlagen und das richtige Verhalten im Ernstfall informieren. Dies betrifft circa 3000 Anlagen an circa 1000 Standortenin Deutschland. Sieben Jahre nach Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Störfallinformation analysierten die Wissenschaftler die bisherige Umsetzung und deren Auswirkungen auf das Verhaltenim Ernstfall. Sie untersuchten bundesweit circa 120 Störfall-Broschüren auf Vollständigkeit und Verständlichkeit. Die Auswertung zeigte, daß die formalen Anforderungen der Störfall-Verordnung von den Unternehmen zwar weitgehend umgesetzt werden. Ein Manko besteht jedoch in der Offenheit der Unternehmen, insbesondere bei der Darstellung von Störfallszenarien - sogenannten Dennoch-Störfällen. Die tatsächlichen Gefahren samt der Gefahrstoffe werden zu selten ausreichend konkret beschrieben. Die Information über richtiges Störfallverhalten und Störfallwarnungen erhöht das Wissen, führt vor allem zu einem größeren Vertrauen zu den Anlagenbetreibern. Als kritischer Faktor erweist sich der zeitliche Turnus, in dem informiert wird. Die Störfall-Verordnung schreibt eine schriftliche Information im Abstand von drei Jahren vor. Doch bereits zweieinhalb Jahre nach der Information kann sich die Mehrzahl der Untersuchungsteilnehmer laut Studie nicht mehr erinnern, überhaupt Störfallinformation erhalten zu haben. Es ist deshalb wichtig, regelmäßig und in kürzeren Abständen zu informieren, als sie die Störfall-Verordnung vorsieht. Bewertet wurden auch die Verbreitungswege der Information. Schließlich wurden amBeispiel eines realen Störfalls die Kommunikations- und Handlungsprobleme im Ernstfall untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in drei Workshops mit Vertretern der Industrie, Umweltverbänden und Überwachungsbehörden diskutiert und bewertet. Den Leitfaden "Handlungsempfehlungen zur Information der Öffentlichkeit (nach § 11 a der Störfall-Verordnung)" gibt es als 40seitige Broschüre kostenlos beim Umweltbundesamt, ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-2912.
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