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![]() Parallel zum Sicherheitspaket muss der rechtliche Schutz vor Diskriminierung verbessert werden. Wir müssen Zeichen setzen, dass die Bedrohung durch Terror uns nicht davon abhält, unser Land weltoffen und liberal zu gestalten. Gerade jetzt sind klare Signale gegen Ausländerfeindlichkeit nötig. Menschen nichtdeutscher Herkunft, aber auch andere Gruppen, erfahren im Alltag immer wieder massive Diskriminierungen. Viele europäische Länder haben bereits Antidiskriminierungsgesetze erlassen. Im deutschen Recht fehlen bislang solche Bestimmungen. Diese Lücke wollen wir schließen. In der Koalition wird daher ein Antidiskriminierungsgesetz vorbereitet. Wir wollen den Diskriminierungsschutz im privaten Rechtsverkehr verbessern. Dabei geht es um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, also insbesondere um die Begründung und Ausgestaltung von Kauf-, Miet-, Dienst- oder Versicherungsverträgen. Dabei wollen wir festschreiben, dass niemand aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Gegen Diskriminierung muss es wirksame Sanktionen geben, z.B. Schadensersatz und Unterlassensansprüche. Das Antidiskriminierungsgesetz soll es den Menschen erleichtern, sich gegen Diskriminierung im Alltag erfolgreich zur Wehr zu setzen. Es wird auch langfristig zur Bewusstseinsbildung beitragen und helfen, noch verhandene Vorurteile gegen Gruppen wie Migranten oder Schwule und Lesben in der Gesellschaft abzubauen. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressestelle 11011 Berlin T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 eMail: presse@gruene-fraktion.de Bei technischen Fragen und Anregungen: webmaster@gruene-fraktion.de
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