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![]() Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrrecht, sowie Prof. Stoll, Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen, zur Gewährleistung freier Forschung an und mit Genen erklären Ulrike Höfken, Mitglied der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" und Andrea Fischer, Leiterin der AG Gentechnik: Ausgehend von den Bedenken, die von der Bundesregierung, der Enquête- Kommission des Bundestages und dem Bundesrat, insbesondere aber auch von unserer Fraktion bezüglich der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie vorgetragen wurden, hat die grüne Fraktion das vorliegende Gutachten in Auftrag gegeben. Die Studie von Prof. Wolfrum und Prof. Stoll bestätigt unsere Bedenken bezüglich der Formulierung eines umfassenden Stoffschutzes sowie der Abwägung zwischen angemessenem Schutz und Belohnung von Erfindungen einerseits sowie freier Forschung und Entwicklung andererseits. Prof. Wolfrum und Prof. Stoll legen dar, dass ein umfassender Stoffschutz, wie er im Kabinettsentwurf zur nationalen Umsetzung der EU- Biopatentrichtlinie vorgesehen ist, kontraproduktiv auf Forschung und Innovation wirken kann. Insbesondere aufstrebende Start-up-Unternehmen und innovative Forschung werden behindert, weil sie nicht über hinreichende Möglichkeiten verfügen, die Berechtigung bestehender Patentansprüche und ihre Reichweite wirksam prüfen zu lassen. Heute schon wird die Entwicklung neuer Medikamente aufgrund weitreichender Lizensierungsverpflichtungen verteuert oder sogar verhindert. Die Übertragung des klassischen Stoffschutzes von der unbelebten Materie auf biologisches Material ist nicht angemessen. Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Stoffen und Genen bzw. Gensequenzen. Dem muss die Gestaltung des Patentschutzes in der Biotechnologie Rechnung tragen. In diesem Punkt muss der vorliegende Gesetzentwurf überprüft werden. Die Studie beweist, dass die EU-Richtlinie ausreichend Spielraum lässt, den Patentschutz so zu gestalten, dass er sich auf die konkret anzugebende Funktion beschränkt und die Nachteile eines zu weit gefassten Stoffschutzes vermeidet. Wir werden die Anregungen des Gutachtens aufnehmen und im parlamentarischen Verfahren Vorschläge für die Beschränkung der Reichweite eines Patents auf die angegebene Funktion von Genen und Gensequenzen unterbreiten. Gleichzeitig werden wir auf EU-Ebene den Prozess zur grundlegenden Überprüfung von Stoffpatenten im Bereich biotechnologischer Erfindungen vorantreiben. T: 030 / 227-5 72 12 F: 030 / 227-5 69 62 www.gruene-fraktion.de eMail: presse@gruene-fraktion.de
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