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![]() Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung erklärt: Das Landminenproblem ist in keiner Weise beseitigt. Wie die Landminen- Beobachtergruppe feststellte, wurden z. B. im vergangenen Jahr in 23 militärischen Auseinandersetzungen erstmalig von Regierungstruppen und nichtstaatlichen Einheiten Antipersonenminen verwendet. Als Erfolg ist zu vermelden, dass die Zahl der Opfer zurück gegangen ist. Sie wird aber immer noch auf 15.000 bis 20.000 geschätzt. Die Ächtung von Landminen ist deshalb weiterhin unverzichtbar. Auch die vom Ottawa-Abkommen nicht erfassten Antipanzerminen und Minen mit moderner Technologie können von Personen, und damit auch von ZivilistInnen (unterschiedslos wirkende Waffen), ausgelöst werden. Diese Minen sind damit grundsätzlich verboten. Aufgrund des sicherheitspolitischen Kontextes sollte die Abschaffung und Ächtung von Waffensystemen rüstungskontrollpolitisch eingebunden sein. Die rot-grüne Koalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, sich dafür einzusetzen, "grausame Waffen wie Landminen weltweit zu verbieten". Wir fordern daher - darauf zu drängen, dass Staaten, die das Ottawa-Abkommen noch nicht unterzeichnet haben, dem Abkommen beitreten; - sich für ein Verbot aller Landminen einzusetzen, die von Personen ausgelöst werden können; - sich für einen Ottawa-II-Prozess einzusetzen, der diese Minentypen aufgreift und in den Abrüstungs- und Rüstungskontrollprozess integriert; - weiterhin die Minenräumaktionen intensiv zu unterstützen, sowohl auf der Ebene der Katastrophenhilfe wie auch im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit.
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