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![]() Das Papier "Fluglärmwirkungen" konzentriert sich auf die Aspekte Belästigung und Beeinträchtigung der Gesundheit. Nach heutigen Erkenntnissen ergeben sich folgende Schwellenbereiche für den Fluglärm: · Bei Fluglärmbelastungen von 55 Dezibel (dB(A> tags und 45 dB(A) nachts werden die Grenzen zu erheblichen Belästigungen erreicht. · Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten. · Bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten. Aus diesen Schwellenbereichen leitet sich die Empfehlung ab, dass ab Fluglärmbelastungen oberhalb von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts auf einen ausreichenden baulichen Schallschutz, etwa durch geeignete Schallschutzfenster, geachtet werden sollte. Wegen der auch bei solchen Maßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs könnten Entschädigungen notwendig werden. Das Hintergrundpapier "Fluglärmwirkungen" gibt es kostenlos beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-2912, oder im Internet als pdf-Datei zum Herunterladen unter umweltbundesamt.de
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