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Presse-Stelle:  Ökologischer Jagdverein e.V., D-88289 Waldburg
Rubrik:Politik    Datum: 23.09.2001
Neue Hegerichtlinie - Volltreffer oder Fehlschuss?
Neue Richtlinie zur Bewirtschaftung des Schalenwildes
Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich zur Jagd auf Schalenwild nach einer gemeinsamen Hegerichtlinie geeinigt.
Das heißt eigentlich nicht die Länder, sondern die Obersten Jagdbehörden und die beiden Landesjagdverbände. Andere wichtige Träger öffentlicher Belange und vor allem die Naturschutzverbände wurden außen vor gelassen. Diese Wildbewirtschaftungsrichtlinie soll am 24.09.2001 durch beide Minister, welche auch die Obersten Jagdbehörden beider Länder sind, im Hotel "Gutshof Sparow" unterzeichnet werden. Das Inkrafttreten ist für den 1.4.2002 vorgesehen.

Diese Hegerichtlinie soll den ökologischen und wildbiologischen Belangen Rechnung tragen. So werden z.B.:
Abkehr von der Trophäe,
Ausrichtung auf ein optimales Altersklassenverhältnis
und die Vereinfachung der Kriterien für die Bejagung überhöhter Wildbestände in einer Presseerklärung des Landwirtschaftsministeriums genannt. In der Tat gute Absichten, die aber durch Kannbestimmungen von vorn herein nicht umgesetzt werden brauchen. Und was die Jägerschaft nicht muss, wird sie auch nicht machen.

Desweiteren hat man völlig vergessen, dass es noch Großschutzgebiete wie z.B. Nationalparke gibt, denen vielleicht schutzgebietsbezogene Sonderregelungen einzuräumen sind. Hier sollte schutzzielorientierter Umgang mit den Wildtieren, statt "Bewirtschaftung" nach den längst überholten Grundsätzen der Hege und deutscher Weidgerechtigkeit absolute Priorität haben. Darauf nimmt die Richtlinie keinerlei Bezug.

Die Ansätze zur Ermittlung der Abschusszahlen gehen ebenfalls wieder an der Realität vorbei. Bisher haben die gleichen Herangehensweisen, d.h. Wildzählungsversuche und Zielbestandsfestsetzungen nur zur vielerorts dramatischen Erhöhung der Schalenwildbestände geführt. Die entscheidenden Weiser für die Festsetzung der Höhe des jährlichen Abschusses müssten der Verbiss im Wald und der Schaden auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen sein.

In Wirklichkeit lässt diese neue Wildbewirtschaftungsrichtlinie alle veralteten Praktiken zur Bejagung des Schalenwildbestandes zu, die es auch bisher gab. Dazu zählt auch die Zulässigkeit der Vorgabe von Trophäenmerkmalen durch die ortsansässigen Hegegemeinschaften. Diese privatrechtlichen Vereinigungen sind im übrigen in aller Regel nicht in der Lage, die Schalenwildbestände nach einem modernen Schalenwildmanagement zu behandeln. Sie greifen dagegen über Gebühr in die Rechte der Grundeigentümer und der Jagdausübungsberechtigen ein und behandeln das Schalenwild eher als eine Art "Haustier".

Es fehlt der neuen Richtlinie an Konsequenz zur Abstreifung alter jagdlicher Grundsätze und sie genügt den wildbiologischen, ökologischen und den modernen gesellschaftlichen Erfordernissen nicht. Dicht daneben ist eben auch vorbei!

Anfragen unter 03838-251645



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