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![]() Ziel der ödp ist daher mittelfristig das gänzliche Verbot der Käfighaltung von Legehennen. Die bisherigen Übergangsfristen sind zudem für größere Käfige viel zu lang, moniert die ödp. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte in seinem Urteil vom Juli 1999 die bisherigen Regelungen aus dem Jahre 1987 für tierschutzwidrig erklärt. Der neue vorliegende Gesetzesentwurf aus dem Verbraucherministerium ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, steht aber unter dem Leitmotiv Wirtschaftlichkeit und wird somit dem Tierschutz nicht gerecht. Deutlich wird dies in einem Schreiben an die Sprecherin des ödp-Arbeitskreises Tierschutz, Lydia Brunner, welches der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck so formulierte: "Der Gesetzgeber muss einen Kompromiss finden zwischen den Tierschutzanforderungen und der Wirtschaftlichkeit der Legehennenhaltung. Es muss auch im Sinne der Tiere verhindert werden, dass die Legehennenhaltung in Regionen mit geringeren Tierschutzstandards abwandert." ödp-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler stellt klar: "Das Verbraucherschutzministerium und die Landesregierungen sollten viel lieber die Freiland- und Bodenhaltung fördern. Landwirtschaftliche Brachflächen gibt es reichlich. Alles andere ist inkonsequent." ödp-Bundesgeschäftsstelle Bohnesmühlgasse 5 97070 Würzburg Tel. 0931/404 86-0 Fax: 0931/404 86-29 eMail: geschaeftsstelle@oedp.de
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