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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Naturschutz    Datum: 10.09.2001
Tiertransporte
Grauenhafte Vorkommnisse sind bei Tiertransporten an der Tagesordnung. Panische Angst vor neuen Rindfleischbergen verschließt immer noch Politikern und Aufsichtsbehörden den Blick für das Leiden der Tiere.

Alle bisher vorgelegten Entwürfe für Tiertransportrichtlinien bzw. Tiertransportverordnungen waren derart mangelhaft, dass der VgtM sie ablehnen mußte, weil er nicht mitschuldig werden wollte an der Legalisierung der Leidens der Tiere. Wenn schon Tiere getötet werden müssen, dann darf der Transport nicht weiter gehen als bis zur nächstgelegenen geeigneten Schlachtstätte. Jeder längere Transport bedeutet unnötiges Leiden für die Tiere! Wirtschaftliche und politische Interessen sind in diesem Zusammenhang als nachrangig zu bewerten, denn es geht schließlich um Empfindungsfähigemitgeschöpfe!

Die bestehenden Bestimmungen sind aus Sicht des VgtM bei weitem nicht ausreichend, das Wohlbefinden der Tiere während des Transports auch nur annähernd zu gewährleisen.

Es gab und gibt keine Gründe für die Annahme, die bisher vorgenommenen marginalen "Verbesserungen" in einzelnen Punkten würden seitens des Transportgewerbes respektiert werden.

Gesetze und Verordnungen sind allemal nur so gut, wie die Kontrolle ihrer Einhaltung. Das allerorten offenkundige Vollzugsdefizit ist ein ungeheurer Skandal! Es ist einerseits Folge mangelnden Interesses der für die Kontrollen zuständigen Behörden und andererseits der unzureichenden personellen Ausstattung. Darum sieht der VgtM auf absehbare Zeit keine reelle Chance, dass wie auch immer formulierte gesetzliche Regelungen zu einer Verhinderung der schon seit vielen Jahren offenkundigen skandalösen Zustände führen könnten.

Aufgrund der Beobachtungen zahlreicher Vereinsmitglieder und der Berichte anderer Tierschutzorganisationen (Animal Angels, Gewerkschaft der Tiere, Deutscher Tierschutzbund) erklären wir:

Die Versuche der EU- Kommission und der Bundesrepublik, Tiertransporte auf einem hohen Tierschutzniveau zu ermöglichen, sind kläglich gescheitert.

Der Bericht der Kommission belegt auf erschreckende Weise, daß die am Geschäft mit den Tiertransporten Beteiligten keine Bereitschaft zeigen, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Die widersprüchliche Umsetzung der EU-Richtlinie 91/628/EWG in nationales Recht hat in Europa einen Rechtswirrwarr produziert, der von den Profiteuren der Tiertransporte hemmungslos zu Lasten der hilflosen Tiere ausgenutzt wird.

Die osteuropäischen Staaten sind offensichtlich nicht willens oder imstande, ihrerseits die Voraussetzungen zu schaffen, dass von ihrem Territorium ausgehende Transporte zumindest dem niedrigen europäischen Standard genügen.

Die zuständigen Organe der Mitgliedsstaaten führen Kontrollen nur in so geringer Zahl durch, dass dies geradezu einer Einladung zu Übertretungen an die Speditionen gleichkommt.

Vorschriften, wie diejenigen zur Prüfung eines vorzulegenden Transportplans sowie die Kontrolle des Anfahrens der Versorgungsstationen zum Zweck der Tränkung der Tiere und zur Durchführung anderer Pflegemaßnahmen, sind nicht das Papier wert, auf welches sie gedruckt werden, solange nicht auch ihre Einhaltung durchgesetzt wird.

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die mit der Grenzabfertigung befaßten Personen nur daran interessiert sind, dass die Transporte schnell aus ihrem Zuständigkeitsbereich heraus in denjenigen eines anderen Landes gelangen.

Der VgtM fordert erneut:

Alle Schlachttiertransporte dürfen nur noch bis zur nächstgelegenen für die Tierart geeigneten Schlachtstätte gestattet werden.

In Regionen mit geringer Schlachthofdichte ist der Bau neuer Schlachtstätten durch finanzielle Anreize unverzüglich voranzutreiben, damit eine Transportzeit vom Beginn der Verladung des ersten Tieres bis zum Entladen des letzten nicht länger als maximal vier Stunden dauert.


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