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Presse-Stelle:  BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., D-10179 Berlin
Rubrik:Verkehr    Datum: 04.09.2001
Fluglärm schädigt Gesundheit
BUND verlangt wirksames Fluglärmschutz-Gesetz
Berlin, 1.9.01: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat
heute die Verabschiedung eines wirkungsvollen Fluglärmgesetzes noch in
dieser Legislaturperiode gefordert. Die Verhandlungen um ein neues Gesetz
zum Schutz vor Fluglärm werden seit Monaten insbesondere von
Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig und Bundesverteidigungsminister Rudolf
Scharping massiv blockiert. Damit ignorierten beide Minister den Bedarf nach
einem weitergehenden Schutz der Bevölkerung vor lärmenden Flugzeugen. Den
jetzt von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten neuen
Kompromissvorschlag lehnt der BUND ab, da er die berechtigten
gesundheitlichen Anforderungen der Anwohner nicht mehr ausreichend schützt.

Dr. Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer des BUND: "Im Umfeld von großen
Flughäfen warten Hunderttausende Menschen darauf, dass die rot-grüne
Bundesregierung endlich ihr Wahlversprechen umsetzt und den Fluglärm
effektiv bekämpft. Das bisherige Fluglärmgesetz von 1971 schützt die
Interessen von Flughäfen und Airlines, nicht aber die der Anwohner.
Angesichts zunehmender Gesundheitsschäden durch Lärm muss Rot-Grün
schnellstens ein effektives Gesetz zum Schutz der Anwohner verabschieden.
Wenn die Bundesregierung wirkungsvolle Schutzstandards den Lobbyinteressen
der Luftfahrtindustrie opfert, ist es besser kein Gesetz zu verabschieden,
da dann wahrscheinlich Richter und Verwaltung das Grundrecht der Menschen
auf Gesundheit besser schützen."

Zentrale Eckpunkte eines neues Fluglärmgesetzes sind für den BUND die
Einführung von gesundheitlich unbedenklichen Lärmgrenzwerten, die
Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen für Fluglärmbetroffene, der Schutz
der Nachtruhe der Anrainer von 22 bis 6 Uhr sowie die Einführung eines
Verbandsklagerechtesfür Umweltverbände. Als zentralen Eckpunkt nennt der
BUND außerdem die Verschärfung der Standards bei Neu- und Ausbauvorhaben.

Ursache der Blockade eines neuen Fluglärmgesetzes ist nach BUND-Auffassung
die Frage der Kostenübernahme für den Lärmschutz. Die Umsetzung
wirkungsvoller Lärmschutzvorschriften für Großflughäfen würde nach
Schätzungen des Umweltministeriums pro Flugticket nur etwa ein bis zwei DM,
nach den Prognosen des Verkehrsministeriums etwa 4 DM kosten.
Tilmann Heuser, BUND-Verkehrsexperte: "Auch beim Fluglärm muss das
Verursacherprinzip gelten: Die Kosten für Schäden und für Schutzmaßnahmen
müssen auf die Flugpreise umgelegt werden. Bundesverkehrsminister Bodewig,
Verteidigungsminister Scharping und die Landesverkehrsminister dürfen nicht
länger wegen lächerlicher Geldbeträge den Gesundheitsschutz der Menschen
torpedieren. Der Flugverkehr ist heute ohnehin durch Steuerfreiheit für
Flugbenzin privilegiert."



Bei Rückfragen: BUND-Verkehrsexperte Tilmann Heuser: mobil:
0177-6671316 bzw. BUND-Pressestelle (ab Montag), Rüdiger Rosenthal: Tel.
030-27586-425 / -489, Fax: -449, mobil: 0171-8311051; eMail:
presse@bund.net; Der BUND im Internet: www.bund.net


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