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![]() In den alten Bundesländern besteht für viele Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, einen Vorbereitungsdienst für die höhere Beamtenlaufbahn zu absolvieren. Weit verbreitet ist die Referendarausbildung vor allem im Justiz- und Schulwesen. In einigen Bundesländern gibt es seit 25 Jahren auch den Vorbereitungsdienst für Diplom-Ingenieure technischer Fachrichtungen, so auch der Landespflege. Ziel des Vorbereitungsdienstes ist die Ausbildung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes. Aktuell ist die Tendenz abzulesen, die Ausbildung von Referendaren der Fachrichtung Landespflege zu reduzieren. Standen 1994 bundesweit noch 34 Referendare in der Ausbildung, zählte man 1998 nur noch 26. Vor allem der Vergleich zu anderen Fachdisziplinen stimmt nachdenklich. So waren sechsmal mehr Referendare in den Fachrichtungen Hochbau, Städtebau sowie im Bauingenieurswesen tätig. Damit wird einer qualitativen und langfristigen Personalentwicklung für die Umweltverwaltungen unnötig geschadet. Besondere Verantwortung trifft die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland sowie Thüringen, die keine Referendare im Bereich Landespflege ausbilden. Für das Referendariat sprechen eine Reihe von Gründen: Über das im Studium erworbene Wissen hinaus erlangen die Absolventen vertiefte Kenntnisse über Verwaltungsabläufe sowie das Bau-, Umwelt- und Verwaltungsrecht. Durch die integrierte Mitarbeit auf verschiedenen Verwaltungsebenen ist das Referendariat vielseitig und praxisorientiert. Die bundesweit einheitliche Staatsprüfung bietet hierfür ein Gütesiegel. Das hohe Anforderungsprofil an die Referendare bildet damit auch die Grundlage für die Qualität von Fachverwaltungen. Unter den Rahmenbedingungen eines immer komplexer werdenden Rechtssystems eignen sich die Referendare aufgrund ihrer fachwissenschaftlichen und juristischen Kenntnisse für Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung. Räumliche Planung und Umweltpolitik als wesentlicher Teil der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung erfahren eine starke Wandlung. Flexibilität und Effizienz sind bei der Suche nach individuellen Problemlösungen gefragt. Das staatlich-hoheitliche Handeln ist auf dem Rückzug. Die neuen Steuerungs- und Handlungsspielräume müssen organisiert, Zukunftsentwicklungen inhaltlich angeregt und moderiert werden. Diese neuen Anforderungen können die Referendare in und für die Verwaltungen ausfüllen. Querschnittsorientierung und kommunikative Kompetenz zeichnen Referendare der Landespflege aus. Bürger und Privatwirtschaft brauchen diese kompetenten Fachleute als Ansprechpartner in den Verwaltungen. Angesichts der abnehmenden Bedeutung staatlicher Anzeige- und Genehmigungspflichten werden ihre Kenntnisse allerdings auch in der Privatwirtschaft bedeutender. Der BDLA appelliert daher an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, das Referendariat für die Bereiche Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur als Voraussetzung für ein effizientes Verwaltungshandeln zu stärken. Informationen zum Referendariat stellen der Bundesverband der Referendare und der BDLA im Internet unter www.bdla.de zur Verfügung. Bund Deutscher LandschaftsArchitekten BDLA Bundesgeschäftsstelle Köpenicker Str. 48/49 10179 Berlin Tel. (030) 27 87 15 0 Fax (030) 27 87 15 55 Email: info@bdla.de. Internet: www.bdla.de
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