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![]() Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht am gestrigen Tage den Sammelantrag von 16 Großunternehmen (u. a. die Firmen ALDI, REWE, PLUS, Real, Kaufland, Karlsberg Brauerei, Bitburger) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung zurückgewiesen hat, sind heute weitere Anträge von Handelsunternehmen wie z. B. von REWE gescheitert. In einem zweiten heute entschiedenen Verfahren argumentierte der Kläger im we-sentlichen mit einer angeblichen Unvereinbarkeit der Verpackungsverordnung mit Eu-ropäischem Gemeinschaftsrecht und forderte ebenfalls die Unterlassung der Veröffentlichung der Mehrwegquoten-Nacherhebung. In seiner Begründung bestätigt das Gericht wie bereits in seinem ersten gestrigen Urteil das Recht der Bundesregierung bzw. des Bundesumweltministeriums, die Mehrwegverpackungsquote (Nacherhebung) für das Jahr 1997 zu veröffentlichen. Darüber hinaus sei der Aufbau eines Rücknahme-, Bepfandungs- und Bewertungssystem bereits mit der Verabschiedung/Novellierung der Verpackungsverord-nung erfolgt. Nicht aufgehalten werden könne demnach die "Bekanntmachung von Zahlen, mit denen lediglich eine am Markt tatsächlich zu Stande gekommene Mehrwegverpackungsquote widergespiegelt wird", so das Gericht in seiner Begründung. Weiter: "Sie (die Bekanntmachung der Mehrwegquote) ist viel-mehr ebenso wie andere reale Ereignisse, die mit rechtlichen Mitteln nicht aufgehalten bzw. nachträglich ungeschehen gemacht werden können, als tatsächliches Geschehnis ausgestaltet, durch das rechtlich eine Frist aus-gelöst wird, mit deren Ablauf nach der Verpackungsverordnung schon bestehende, zunächst aber vorläufig ausgesetzte Pflichten (wieder bzw. erstmalig) durch-setzbar wirksam werden". Nach der für September 2001 vorgesehenen Veröffentlichung der Zahlen tritt automatisch zum 1. März 2002 das Pflichtpfand von 25 bzw. 50 Cent auf zunächst Bier und Mineralwasser in Einweggebinden in Kraft. Angesichts der aktu-ellen Marktentwicklung bei Erfrischungsgetränken rechnen DUH und GFGH mit der Unterschreitung der Mehrwegschutzquote bereits in den Zahlen für das Jahr 2000, mit deren Veröffentlichung Anfang 2002 zu rechnen ist. Die vorliegenden Marktda-ten zeigen bei Erfrischungsgetränken für die Jahre 2000 und 2001 den stärksten Einbruch der Mehrwegquote Somit ist fest mit einer Pfandpflicht für Coladose und Limonadenflasche für den Herbst 2002 zu rechnen. Mit großer Sorge beobachten DUH und GFGH zudem die gegenwärtige Marktoffensive von Einwegverpackungen für Erfrischungsgetränke. In den vergangenen 12 Monaten hat der Anteil von PET-Einweg lt. neuester Zahlen der GfK (Consumer Scan) von 6,0% im Juni 2000 auf 16,5% (Juni 2001) um über 270 Pro-zent zugenommen. Einen wesentlichen Anteil nehmen dabei die neuen 2-Liter PET-Einwegflaschen ein, die mit Sonderangeboten in den Markt gedrückt werden. Der Mehrverkauf der 0,5-Liter Bierdose im 1. Halbjahr 2001 gegenüber dem Vor-jahr betrug 46,8 Mio Stück (+4,3%). Insbesondere die Länder, die sich gegen eine Pflichtbepfandung ausgesprochen hatten, liegen weit über diesem Bundes-durchschnitt (Baden-Württemberg +27%, Rheinland-Pfalz/Saarland +19% bei der Bierdose). Für Rückfragen: Deutsche Umwelthilfe e.V. Jürgen Resch Tel.: 07732/9995-11, Fax: 07732/9995-77, mobil: 0171/3649170 email: info@duh.de Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Günther Guder Tel. mobil: 0172/2424950, Tel.: 0211/683938, Fax.: 0211/683602 email: GFGH_Verbaende@compuserve.com
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