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![]() Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz. Er sichert die bestehende umweltfreundliche Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und ermöglicht die Modernisierung älterer Anlagen. Dadurch wird es zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen aus dem Kraftwerkssektor kommen. Darüber hinaus hat sich die Industrie verpflichtet, für den Neubau von KWK-Anlagen zu sorgen. Wir erwarten, dass die Industrie diese Zusage einhält. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie konnte vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dabei in wichtigen Punkten verändert werden. So entfällt der 700 Millionen-Deckel für Blockheizkraftwerke. Das Gesetz benötigt nicht mehr die Zustimmung des Bundesrates. Die Befristung des Gesetzes auf 2010 (außer für Brennstoffzellen) bedeutet allerdings, dass ab 2005 keiner mehr investieren wird. Wir werden hierfür im parlamentarischen Verfahren Korrekturen vorschlagen. Die grüne Handschrift ist deutlich zu erkennen: Die besondere Förderung für den Neubau von kleinen KWK-Anlagen bis 2 MW und für die Brennstoffzelle ist ein Erfolg für uns. Das sind innovative Technologien, die die Energiewirtschaft revolutionieren werden. Brennstoffzellen sind der Übergang zur solaren Wasserwirtschaft. In Zukunft wird die Energie verstärkt vor Ort und nicht mehr in großen zentralen Kohle- und Atomkraftwerken produziert werden. Für die Stromkunden wird die neue Förderung günstiger, weil die bestehende Regelung der KWK-Förderung abgelöst wird. Ab Inkraftreten des Gesetzes wird nur noch Strom aus umweltfreundlichen KWK-Anlagen gefördert.
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