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![]() Mit großer Erleichterung und mit Respekt vor dem breiten demokratischen Votum des US-Repräsentantenhauses ist das generelle Verbot des Klonens von menschlichen Embryonen für jedwede Zwecke zu begrüßen. Die Entscheidung zeigt: auch in den USA gibt es jenseits von Parteigrenzen einen festen Wertekonsens, der gegen die zum Teil aggressiven Interessen der Kommerzialisierung des menschlichen Lebens Bestand hat. Der Leitgedanke heißt: Woraus ein Mensch entstehen kann, darf niemals ein verwertbares Objekt werden. Die internationale Forschungsgemeinschaft weiß jetzt, dass sie sich an diesen Konsens zu binden haben wird. Die Entscheidung der US-amerikanischen Abgeordneten eröffnet eine weitere wichtige Option; nämlich die Bestrebung, zu einer völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung gegen das Klonen menschlicher Embryonen zu kommen. Für die auf den Herbst verlegte Entscheidung des Deutschen Bundestags zum Import humaner Stammzellen aus künstlich erzeugten Embryonen ist dieses Votum sehr hilfreich. Es stärkt die Position all derer, die sich bei forschungs- und medizinethischen Fragen nicht mit dem vermeintlichen Druck ausländischer Forschungsstandorte ins Bockshorn jagen lassen. Vielmehr sind die Differenzen in der Entscheidung über Nutzungsoptionen der modernen Medizin am Wertmaßstab eines ganzheitlichen Menschenbildes und der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens zu orientieren.
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