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![]() Wir begrüßen die Vereinbarung, wonach die Mobilfunkbetreiber beim Ausbau ihrer Senderstandorte künftig die Einwände der Kommunen stärker berücksichtigen wollen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr kommunaler Beteiligung. Es fehlt allerdings eine freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber, keine Mobilfunksender in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Kliniken etc. aufzustellen. Sender an solchen Standorten abzuwehren, bleibt nun die Aufgabe der Kommunen. Die Praxis muss nun zeigen, wie ernst es den Mobilfunkbetreibern ist. Die Vereinbarung muss sich als tragfähig erweisen. Sollte bei der Wahl der Senderstandorte das Vorschlagsrecht der Kommunen überwiegend unbeachtet bleiben, wird eine gesetzliche Regelung folgen müssen. Dessen ungeachtet setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Grenzwerte für Mobilfunk bei der laufenden Überarbeitung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung aus Gründen des vorsorgeorientierten Gesundheitsschutzes deutlich zu senken.
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