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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  neuform Vereinigung Deutscher Reformhäuser eG, D-61440 Oberursel
Rubrik:Essen u. Trinken    Datum: 04.07.2001
neuform über Qualitätsrichtlinien für Reformkost
Das Reformhaus bietet ein vollständiges und vielfältiges - vegetarisches - Lebensmittelsortiment an.

Im Müslibereich ist das Reformhaus mit über 40 verschiedenen Sorten das Fachgeschäft. Honig wird in rund 30 (!) Varianten von Akazien- bis Waldhonig angeboten. Ebenso vielfältig ist die Auswahl bei süßen und herzhaften pflanzlichen Brotaufstrichen.
Schon mal von Quinoa und Amaranth gehört? Das sind exotische Getreidesorten, die zum umfassenden Sortiment an Getreide und Getreideprodukten gehören. Weizen, Grünkern, Gerste usw. als Körner, Flocken, Schrot selbstverständlich auch.

Feinschmecker finden Gourmet-Produkte wie hochwertigen Balsamessig oder Walnußöl im Reformhaus in hervorragender Qualität. Wer gerne süß ißt, wird sich über eine große Auswahl an schmackhaften Süßungsmitteln und Fruchtschnitten freuen, und die Gewürzvielfalt läßt ganz neue Geschmackserlebnisse zu. Ähnlichen Variantenreichtum findet der Genießer bei Ölen, Trockenfrüchten und Nüssen.

Wer vegetarische Alternativen zum Skandal-geschüttelten Fleisch sucht, findet viele leckere Sojaprodukte: von Würstchen über Bratlingen bis zu Fertiggerichten und wurstähnlichen Brotbelägen. Die Milchprodukte enthalten viel rechtsdrehende Milchsäure. Die ist besonders gut bekömmlich.

Last not least die Getränke. Früchte- und Kräutertees in allen Varianten, Frucht- und Gemüsesäfte - als besondere Spezialität milchsauer vergorene Gemüsemoste - lassen keine Wünsche offen.

Für jeden Bereich des Lebensmittelsortiments gelten detaillierte Qualitätsrichtlinien:

Getreide und Getreideerzeugnisse

Eine Domäne des Reformhauses ist das breite Getreidesortiment aus ökologischem Anbau gemäß der EG-Bio-Verordnung. Als Vollkornprodukte deklarierte Lebensmittel (z.B. Vollkornbrot) müssen im Getreideanteil mindestens zu 90 Prozent aus Vollkorn bestehen. Für Brot und Gebäck sind als Backtriebmittel nur Hefe, natürlicher Sauerteig, natürliches Backferment und phosphatfreie Backtriebmittel zugelassen. Lebensmittelrechtlich zulässige Zusätze zu Mehl (z. B. Ascorbinsäure, Cystein) sind bei neuform nicht erlaubt.

Frischgemüse und Rohware für Gemüseerzeugnisse

Auch bei dieser Produktgruppe haben Erzeugnisse aus ökologischem Anbau den absoluten Vorrang. Das gilt ebenfalls für Keimsaaten und Hülsenfrüchte (zum Keimen und getrocknet) sowie Kartoffeln, soweit hierfür ausreichend Rohstoffe zur Verfügung stehen. Bei neuform-Tiefkühlgemüse werden auch lebensmittelrechtlich erlaubte, nicht einmal deklarationspflichtige Zusätze wie Zitronen-, Ascorbin- und Glutaminsäure nicht eingesetzt. Sauerkraut muß durch natürliche Gärung erzeugt sein. Bei Kartoffel-Trockenprodukten (z. B. Püree, Knödel) ist Schwefelung unzulässig. Sojabohnen für Sojamehle, Vollsoja-Produkte und Tofu stammen soweit möglich aus ökologischem Anbau.

Obst und Obsterzeugnisse

Bei der Fruchtsaftherstellung werden nur Preßsäfte, keine Konzentrate verwendet (Ausnahme: einige wenige exotische Früchte, wenn sie nicht anders erhältlich sind). Trockenfrüchte stammen zum großen Teil aus kontrolliertem ökologischem Anbau, teilweise aus neuform-eigenen Projekten. Über 90 Prozent der Trockenfrüchte werden als ungeschwefelte Ware angeboten.

fruchtige Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees

Fruchtige Brotaufstriche mit einem hohen Fruchtanteil werden nur aus erntefrischen oder tiefgekühlten Früchten hergestellt. Eine Schwefelung der Rohstoffe ist nicht erlaubt.

Milch- und Milcherzeugnisse

Weder genveränderte Tiere noch gentechnisch erzeugte Zusätze zur Milchgewinnung oder -verarbeitung sind erlaubt. Wie erwähnt, muß die Tierhaltung und Fütterung nach ökologischen Grundsätzen artgerecht erfolgen. - Für die Herstellung von Sauermilchprodukten (z.B. Dickmilch, Sanoghurt) sind nur Milchsäurebakterien zugelassen, die über 90% rechtsdrehende L(+)-Milchsäure bilden.

Eier

Eier dürfen nur aus Freiland- oder Bodenhaltung stammen. Die Tierhaltung muß gemäß den AGÖL-Richtlinien erfolgen.

Öle, Fette, Margarine

Ausschließliche gesunde, unbelastete Saaten und Rohstoffe werden verarbeitet. Fetthärtung oder Umesterung sind nicht gestattet. Speiseöle müssen durch Kaltpressung gewonnen werden. Raffination bei Speiseölen ist nicht erlaubt, außer wenn diese aus technischen Gründen erforderlich ist, wie bei Traubenkern- und Distelöl, Brat- oder Frittierölen.

Reformhausmargarine darf keine tierischen Fette enthalten. Sie wird immer mit einem Anteil an hochwertigem Kaltpreßöl hergestellt. Alle Margarinen sind streng natriumarm.

Bienenhonig

Bei Sortenhonigen (z. B. Wiesentracht, Tannenhonig, Lindenhonig) wird die höchstmögliche Sortenreinheit durch Pollenkontrolle garantiert. Damit keine Wärmeschädigung des Honigs eintreten kann, muß er kalt geschleudert und bei höchstens 40°C abgefüllt werden. Keinerlei Rückstände von Bienenstockentwesungs- und Tierarzneimitteln dürfen nachweisbar sein.

Gewürze und Gewürzmischungen

Diese sollen soweit möglich aus kontrolliertem ökologischem Anbau stammen. Eine Begasung mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen oder eine Bestrahlung ist nicht erlaubt. Sie werden in kleinen Mengen - je nach Bedarf - frisch vermahlen, sofort abgepackt und versandt. Dadurch wird eine längere Lagerung vermieden, die wertvollen Inhaltsstoffe bleiben erhalten.


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